Mitten in die Debatten um einen Nachfolger für die als gescheitert geltende Riester-Rente platzte am 10. Dezember 2025 ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Die Entscheidung des obersten Gerichts unter dem Aktenzeichen IV ZR 34/25 erklärt eine Klausel in fondsgebundenen Riester-Verträgen der Allianz für ungültig, mit der sich die Höhe der Rente im Nachhinein senken ließ.
Die Klausel erlaubte es, den sogenannten Rentenfaktor zu verringern, wenn sich die Wirtschaftslage verschlechterte, die Erträge aus Aktien- oder Immobiliengeschäften sanken oder die allgemeine Lebenserwartung stieg. Verträge mit einem solchen „variablen Rentenfaktor“ seien Versicherten nicht zumutbar, urteilte der BGH, wenn sie bloß eine Herabsetzung des Rentenfaktors als einseitiges Recht einhielten. Es gelte vielmehr das Symmetriegebot. Anders gesagt: Wenn die Versicherung sich herausnimmt, die Rente in schlechten Zeiten zu senken, müsse sie sie umgekehrt auch „in vergleichbarer Weise“ erhöhen, wenn es besser läuft. Eine bloße Überschussbeteiligung reiche dazu nicht aus, heißt es in der Urteilsverkündung:
Aus diesen Gründen benachteiligt das Fehlen einer Verpflichtung des beklagten Versicherers zur Wiederheraufsetzung des Rentenfaktors die Versicherungsnehmer auch unangemessen entgegen den Geboten von Treu und Glauben, so dass die beanstandete Klausel [...] unwirksam ist.
Der sogenannten Rentenfaktor beziffert die Höhe der Rente je 10.000 Euro angespartem Kapital in der Versicherung. Der WDR, der über das Urteil berichtete, weist darauf hin, dass laut Allianz Verträge aus der Zeit von Juli 2001 bis Juni 2013 betroffen seien. Aber auch in vielen anderen Rieser-Versicherungen kämen ähnliche Klauseln vor, sowie in privaten Rentenversicherungen und Fondspolicen der betrieblichen Altersversorgung. Daher sei nun eine Klagewelle zu erwarten, heißt es in dem WDR-Bericht: „Direkt gilt das aktuelle BGH-Urteil für diese vergleichbaren Verträge zwar nicht, trotzdem hat es Signalwirkung.“
Verfahren auch gegen Zurich, LPV und Axa
Das Urteil hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erstritten, die seit vielen Jahren immer wieder gegen unterschiedliche Klauseln in Riester-Verträgen klagt. Die Verbraucherzentrale NRW hatte wegen einer ähnlichen Klausel zum Rentenfaktor unter anderen auch gegen die Zurich Deutscher Herold geklagt; hier wird am 19. Dezember ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln erwartet. Gegen die Axa und die LPV Lebensversicherung, früher Postbank Lebensversicherung, laufen ebenfalls Verfahren.
Laut Verbraucherzentrale NRW müssen Versicherte, die ähnliche Klauseln in ihren Verträgen entdecken, nicht unbedingt sofort etwas dagegen tun, denn die Versicherer sind in der Pflicht, die Urteile umzusetzen. Sie können aber vorsichtshalber Rentenkürzungen mit Verweis auf das BGH-Urteil widersprechen. Das geht zum Beispiel über einen Musterbrief.
