Das Altersvorsorgedepot
Unsere politische Initiative
Das Altersvorsorgedepot geht zurück auf eine Initiative aus dem Jahr 2019. Die Idee für ein steuerlich gefördertes Ruhestandsdepot hat es bis zum Gesetzentwurf gebracht, bevor Ende 2024 die Ampel-Regierung zerbrach. Was dahintersteckt - und warum wir weiter von der Idee überzeugt sind.





Geschäftsführer der ACATIS Investment KVG mbH und Initiator des Altersvorsorgedepots
Wie unser ursprüngliches
Konzept entstand
Seit vielen Jahren zeichnet sich klar ab: Die staatliche Rente allein wird den Altersvorsorgebedarf auf Dauer nicht decken können.
Die bestehenden Konzepte, um die wachsende Rentenlücke zu schließen, waren und sind vielfach kompliziert, teuer und ineffizient: Das gilt für die betriebliche Altersversorgung genauso wie für die sogenannten Riester- und Rürup-Renten.
So entstand im Jahr 2019 schließlich der Plan für ein Altersvorsorgedepot nach drei übergreifenden Prinzipien. Dafür haben wir äußerst positive Erfahrungen aus anderen Ländern wie den USA aufgegriffen und konkret auf die deutschen Verhältnisse übertragen.
Unsere Grundüberzeugung ist: Der Staat schützt die Altersvorsorge. Daher sollte bei einer Geldanlage im Sinne unseres Konzepts, also langfristig und für die Altersvorsorge, die staatliche Belastung minimal sein. Staatliche und private Interessen sind so synchronisiert: Denn ein sparender Bürger fällt dem Staat später nicht zur Last.
Prinzip I: Ein Depot pro Kopf
1. Jede natürliche Person kann genau ein Altersvorsorgedepot haben.
2. Die Depots bilden bei Banken separierte Nummernkreise.
3. Das Kapital muss komplett investiert sein. Keine Kasse, kein Timing.
4. Die Depots müssen bei einer EU-Inlandsbank liegen, können jedoch von einer Bank zur anderen transferiert werden.
Prinzip II: Vorsorge mit Fonds
1. Die Anlage erfolgt ausschließlich in UCITs-Fonds und -ETFs.
2. Die Auswahl der Fonds kann Dritten überlassen werden (Berater, Lebensversicherung, Bank).
3. Die Kosten der Depotführung, Beratung und Transaktionskosten dürfen nicht dem Depot belastet werden.
4. Ein gekaufter Fonds darf in den ersten fünf Jahren nicht verkauft werden.
Prinzip III: Steuerliche Begünstigung
1. Arbeitgeber können einen Teil des Gehalts oder Boni steuerfrei in das Altersvorsorgedepot einzahlen.
2. Alle Erträge im Depot bleiben steuerfrei und werden thesauriert.
3. Aufstockungen, egal durch wen, sind jederzeit möglich und ebenso steuerbegünstigt.
4. Entnahmen vor dem Rentenalter sind möglich, werden aber mit 50 Prozent sehr hoch besteuert.
5. Entnahmen ab dem Rentenalter, bei Berufsunfähigkeit oder im Todesfall werden niedrig mit 10 Prozent pauschal versteuert.
Einfache und effiziente Altersvorsorge für alle
Initiatorin des Konzeptes ist die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft. Viele Investmentfonds des Anbieters eignen sich als Basisinvestment für die langfristige Altersvorsorge und werden auch genau zu diesem Zweck eingesetzt. Wir sind darüber hinaus überzeugt: Investmentfonds und ETFs sind ganz allgemein eine ausgereifte und bewährte Erfindung zum Vermögensaufbau und zur Vorsorge.
Die Vorteile des Altersvorsorgedepots
auf einen Blick
In einer alternden Gesellschaft mit geringer Geburtenrate können die immer weniger werdenden Jungen eine Rente im Umlageverfahren auf Dauer nicht mehr finanzieren. Gleichzeitig sind die traditionellen Sparprodukte der Deutschen nicht ertragsstark. Eine Altersvorsorge im Depot löst diese Probleme.


