Ab 1.1.2026: Neue Beitragsbemessungsgrenzen
Der Höchstsatz für die Deutsche Rentenversicherung steigt. Gutverdienende müssen wegen der gestiegenen Beitragsbemessungsgrenze mehr einzahlen.
Einmal im Jahr stehen die Kennzahlen und Rechengrundlagen der Deutschen Rentenversicherung auf dem Prüfstand. Auch zum Jahresbeginn 2026 gilt eine neue Beitragsbemessungsgrenze. Sie steigt von 8.050 Euro auf 8.450 Euro im Monat beziehungsweise 101.400 Euro im Jahr. Bis zu dieser Verdienstgrenze sind fortan Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung fällig. Einkommen, das darüber hinaus geht, ist vom Rentenbeitrag befreit.
Bei einem Beitragssatz von 18,6 Prozent bedeutet das: Es fließen jährlich bis zu 892,80 Euro mehr in die Rentenkasse. Die Hälfte davon zahlt der Arbeitgeber, die andere Hälfte geht von Gehalt ab.
Nachgelagerte Besteuerung: nächste Stufe erreicht
Eine weitere Neuerung zum 1. Januar betrifft den steuerlich absetzbaren Höchstbetrag für die sogenannte Basis- oder Rürup-Rente. Ab diesem Jahr kannst du bis zu 30.826 Euro pro Jahr (2025 waren es bis zu 29.344 Euro) steuerlich geltend machen. Bei Ehepaaren, die gemeinsam veranlagen, sind es nun bis zu 61.652 Euro (2025: 58.688 Euro).
Parallel dazu steigt der zu verteuernde Anteil der späteren Basisrenten im Vergleich zum Vorjahr. Die sind nun zu 84 Prozent steuerpflichtig. Im Vorjahr waren es noch 83,5 Prozent.