Zum 1. Januar 2026 soll die neue sogenannte Aktivrente starten. Erst Mitte Oktober hatte das Kabinett den dazu nötigen Gesetzentwurf beschlossen. Nun ist Eile geboten. Der Plan: In den kommenden Wochen geht es flott zur Sachverständigenanhörung im Finanzausschuss des Bundestages, dann soll das Gesetz noch vor Weihnachten Bundestag und Bundesrat passieren.
So weit, so ambitioniert. Nun aber häuft sich die Kritik am Gesetzesentwurf. Der Hauptvorwurf: Die Aktivrente soll Rentnerinnen und Rentnern 2.000 Euro steuerfreien Zuverdienst ermöglichen soll.Sie ist aber ausschließlich für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gedacht. Beamte, Selbstständige, Freiberufler und Landwirte sind dagegen explizit ausgenommen. Im Gesetzesentwurf heißt es dazu, man wolle angesichts klammer Kassen und steuerliche Anreize eben nur da einsetzen, wo sie auch wirken:
Dies entspricht der Intention der neuen Steuerbefreiung, die Ausweitung abhängiger Beschäftigungsverhältnisse zu fördern und so dem sich weiter abzeichnenden Anstieg des Arbeitskräftemangels in diesem Bereich entgegenzuwirken. Außerdem arbeitet schon heute eine große Zahl von Selbständigen und Unternehmern nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze weiter. Dies zeigt, dass es aktuell keiner weiteren Anreize durch eine steuerliche Förderung bedarf, diesen Personenkreis zur Weiterarbeit zu bewegen.
Jene Personenkreise, die dementsprechend ausgenommen sein sollen, sehen das naturgemäß etwas anders. So sieht etwa der Deutsche Mittelstandsbund (DMB) den Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz verletzt, wenn nur die Angestellten Steuern sparen dürften, aber nicht die Selbstständigen. Darüber berichtete jüngst unter anderem Merkur.de. Der Deutsche Journalistenverband (DJV) beklagt danach, dass Freelancer schlechter gestellt würden als "Mitarbeit per Arbeitsvertrag".
Breite Kritik aus der Wissenschaft
In der F.A.Z. vom 3. November melden nun gleich mehrere Juristinnen und Ökonomen rechtliche Zweifel an. Steuerrechtlerin Johanna Hey von der Uni Köln und ihr Kollege Hanno Kube von der Uni Heidelberg sehen danach unter anderem "ganz erhebliche steuerliche Ungleichbehandlungen zwischen vergleichbaren Personengruppen".
Mit Martin Jacob von der IESE Business School in Barcelona, Dominika Langenmayr von der Katholischen Uni Eichstätt-Ingolstadt und Nadine Riedel von der Uni Münster schließt sich ein Ökonominnen-Trio der Kritik am Gesetz an. Die drei plädieren dafür, statt neuer Steueranreize besser die Rente mit 63 abzuschaffen, die steuerliche Förderung der Altersteilzeit zu streichen und das Renteneintrittsalter zu erhöhen.