So funktioniert's
Das deutsche Rentensystem

Private Altersvorsorge ist Teil eines ganzen Systems zur finanziellen Absicherung des Ruhestands. Ein kompakter Überblick über das System der Rente in Deutschland: gesetzlich, betrieblich und privat.

3 Säulen

Darauf fußt deine
Altersvorsorge

Für das deutsche Rentensystem hat sich der Begriff des Drei-Säulen-Modells eingebürgert. Die Altersvorsorge speist sich also aus drei ganz unterschiedlichen Systemen. Wie viel im Alter aus welcher Säule kommt, hängt ganz entscheidend davon ab, wo, was und wie viel du im Leben gearbeitet und verdient hast.

Grundsicherung: Die gesetzliche Rente

Die gesetzliche Rente ist die erste Säule der Altersvorsorge. Jeden Monat müssen Angestellte in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Wieviel, das hängt vom Einkommen ab: Aktuell zahlen Pflichtversicherte 18,6 Prozent vom Bruttolohn, Arbeitnehmer und Arbeitgeber übernehmen je die Hälfte. Maximal sind derzeit zwei Mal 748,65 Euro pro Monat fällig, ab 2026 bis zu 785,85 Euro. Dieser Höchsbeitrag gilt ab einem Bruttolohn von 8.050 Euro (ab 2026: 8.450 Euro). Liegt das Gehalt noch höher, steigt der Rentenversicherungsbeitrag nicht mehr an.

Auch für manche Selbständige, etwa im Handwerk, ist die gesetzliche Rente Pflicht, andere versichern sich freiwillig. Wer mindestens fünf Jahre eingezahlt hat, hat später Anspruch auf eine Rente.

Wie viel Rente es gibt, hängt von den sogenannten Rentenpunkten ab., die sich am Durchschnittseinkommen orientieren. Pro Jahr mit durchschnittlichem Jahreseinkommen (ab 2026: 50.493 Euro) gibt es genau einen Rentenpunkt und dafür später dann 40,79 Euro Rente pro Monat (seit 1.7.2025). Davon gehen noch Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab.  

Die durchschnittliche Altersrente lag laut Jahresbericht der Rentenversicherung im Jahr 2024 nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung bei 1.154 Euro (1.405 Euro für Männer, 955 Euro für Frauen).

Zusatzvorsorge: Die Betriebsrente

Die betriebliche Altersversorgung, kurz bAV, bildet die zweite Säule des deutschen Rentensystems. Wie der Name verrät, ist es eine Vorsorgeform für Arbeitnehmer, die der Arbeitgeber bereitstellt. Alle Angestellten haben ein Anrecht darauf, die Teilnahme ist allerdings freiwillig.

Die bAV können Unternehmen auf ganz unterschiedlichen Wegen umsetzen. Manche schließen einfach Rentenversicherungen für die Beschäftigten ab, andere zahlen die Betriebsrenten aus eigenen Rückstellungen. Oft wird die bAV auch von einer Pensionskasse, Unterstützungskasse oder einem Pensionsfonds organisiert. Die genauen Vorgaben und Abläufe hängen von diesem sogenannten Durchführungsweg ab.

Grundsätzlich erwähnenswert ist noch, dass entweder der Arbeitgeber für dich zahlt oder du selbst einen Teil deines Lohns umwandelst. Einen Arbeitgeberzuschuss gibt es so oder so. Was du in der bAV sparst, bleibt zudem bis zu gewissen Höchstgrenzen steuer- und sozialabgabefrei.

Später musst du die Betriebsrenten dann allerdings versteuern und auch Sozialabgaben dafür zahlen.

Renditeturbo: Die private Vorsorge

Private Vorsorge, die dritte Säule im System, umfasst alles, was nicht in die erste oder zwei Säule gehört. Zwei Arten sind zu unterscheiden: staatlich geförderte und nicht geförderte Vorsorgearten. Staatlich gefördert werden vor allem die sogenannten Riester- und Rürup-Verträge. Das Riester-Sparen richtet sich vornehmlich an Angestellte mit Rentenversicherungspflicht, es gibt eine Menge an Varianten, von der Rentenversicherung bis zum sogenannten Wohn-Riester, einer Bausparvariante. Der Staat bezuschusst das Sparen, hat die Bedingungen allerdings so eng vorgegeben, dass sich Riester-Verträge kaum lohnen.
 
Die sogenannten Rürup-Policen richten sich vornehmlich an Selbstständige und Besserverdiener, die nicht in die gesetzliche Rente einzahlen. Hier lockt hohe Steuerersparnis. Doch auch diese Verträge sind oft unübersichtlich, wenig flexibel und teuer.

Bleibt schließlich private Vorsorge ohne staatliche Förderung - und ohne weitere Vorgaben. Hier ist vieles möglich: Bankguthaben, Versicherungen, Immobilien und Kapitalanlagen. Investieren musst du aus versteuertem Einkommen, auch die Erträge musst du versteuern. Trotzdem rechnet sich die langfristige Kapitalanlage mehr als alle anderen Formen.

Rentenarten

Die staatliche Versorgung
im Überblick

Im Ruhestand fällt das Arbeitseinkommen bei den meisten Menschen weg. Manche erledigen noch kleinere Jobs. Davon abgesehen musst du jetzt von der Rente leben und/oder von privaten Ersparnissen und andern Geldquellen. Wir haben hier die wichtigsten Bausteine zur staatlichen Rente zusammengestellt.  

Altersrente
Sie ist, wie oben erklärt, für viele die finanzielle Basis für den Ruhestand; jedenfalls für alle, die ihr Leben lang gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Diese Beiträge bleiben übrigens in der Ansparphase zunehmend steuerfrei, ab dem Jahe 2040 sogar komplett. Umgekehrt musst du die Rente später aber auch immer weitergehender versteuern - ab dem Rentenjahrgang 2058 vollständig. Diese nachgelagerte Besteuerung ist tendenziell vorteilhaft - wegen des Zinseszinseffekts und weil die Steuerlast im Alter oft geringer ist. Die volle Altersrente gibt es für alle Jüngeren (ab Geburtsjahrgang 1964) mit 67 Jahren.

Übrigens ist etwa jeder Vierte im Land Rentnerin oder Rentner. Am 1. Juli 2024 wares das insgesamt 21,4 Millionen Menschen.
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Mütterrente
Gerade mal wieder in den Schlagzeilen, eigentlich ein alter Hut: die Mütterrente. Gemeint ist die Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Jeder Mutter, auf Antrag alternativ auch dem Vater, werden pro Kind drei Jahre dem Rentenkonto gutgeschrieben. Dafür gibt es drei sogenannte Entgeltpunkte, das entspricht genau dem Rentenanspruch, den man mit einem Durchschnittseinkommen in der Zeit erworben hätte. Je Entgeltpunkt gibt es aktuell (seit Juli 2025) übrigens 40,79  Euro Rente pro Monat. Bisher gibt es für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, nur 2,5 Entgeltpunkte. Die neue Regierung hat inzwischen aber beschlossen, ab 2027 für alle Kinder je drei Punkte gutzuschreiben.
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Grundrente
Die Grundrente ist ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente, die im Jahr 2021 eingeführt wurde für Menschen, die mindestens 33 Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt, in der Zeit aber wenig verdient haben. Rund 1,1 Millionen Rentnerinnen und Rentner - zumeist Frauen - bekamen nach einer Auswertung des DIW Berlin aus dem Januar 2024 durchschnittlich 86 Euro Grundrentenzuschlag. Die genaue Berechnung des Zuschlags ist ziemlich kompliziert. So stockt der Staat die Rente nur für jene Jahre auf, in denen 30 bis 80 Prozent des Durchschnittseinkommens verdient wurden. Auch das Gesamteinkommen spielt eine Rolle. Und dann gibt es auch noch eine Gleitzone für Menschen, die länger als 33 Jahre angestellt waren. Die gute Nachricht: Die Deutsche Rentenversicherung prüft Anpruch und Höhe automatisch. Ein Antrag ist also nicht nötig.
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Hinterbliebenenrente
Die gesetzliche Rente ist grundsätzlich eine Leibrente, sie gilt damit nur für dich persönlich bis zu deinen Tod. Mit einer Ausnahme: Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder bekommen womöglich eine Witwen-, Witwer- beziehungsweise Waisenrente. Im sogenannten Sterbevierteljahr zahlt die Versicherung die Rente zunächst weiter voll aus. Danach wird es kompliziert: Witwen und Witwer, die jünger als 47 Jahre sind, bekommen nun noch zwei Jahre lang 25 Prozent der Rente des Verstorbenen. Ältere Semester bekommen 55 Prozent - und zwar lebenslang, es sei denn, sie heiraten neu. Wer jünger ist, aber minderjährige Kinder hat,  bekommt ebenfalls die "große Witwen- oder Witwerrente".

Kinder wiederum bekommen als Halbwaisen 10 Prozent der Rente, Vollwaisen 20 Prozent - und das jeweils bis zur Volljährigkeit beziehungsweise bis Ende der Ausbildung. Für Geschiedene, Ältere und weitere Spezialfälle gibt es Ausnahmen. Ganz wichtig: Das eigene Einkommen wird, abgesehen von einem Freibetrag, auf die Rente angerechnet.
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Erwerbsminderungsrente
Wer wegen eine Krankheit oder Behinderung nur noch stundenweise oder gar nicht mehr arbeiten kann, kann schon vor dem Rentenalter Leistungen aus der Rentenkasse beziehen: die sogenannte Erwerbsminderungsrente. Voraussetzung dafür ist im Regelfall, dass du schon mindestens fünf Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hast. Außerdem wird die Rentenversicherung dich vorab in die berufliche Reha schicken, um zu schauen, ob das mit dem Arbeiten wichtlich nicht mehr geht.

Die Höhe ist dann abhängig von deinen Beiträgen. Wer 25 Jahre lang genau das Durchschnittseinkommen verdient hat, dem stehen 1.019,75 Euro Erwerbsminderungsrente zu (Stand: 1.7.2025). Das gilt für alle, die maximal noch drei Stunden Arbeit am Tag schaffen. Wer höchstens sechs Stunden Arbeit hinbekommt, gilt als "teilweise erwerbsgemindert" und bekommt die Hälfte davon. Das alles natürlich nur solange, bis sich die Lage ändert.

Übrigens: Kannst du nach einem Arbeitsunfall nicht mehr richtig arbeiten, versorgt dich nicht die Rentenkasse, sondern die gesetzliche Unfallversicherung.
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Aktivrente
Die Aktivrente heißt zwar so, ist aber gar keine Rente. Sondern ein staatlicher Anreiz, im Alter weiterhin zu arbeiten. Und der sieht so aus: Ab 2026 kannst du bis zu 2000 Euro im Monat zur Rente zuverdienen, ohne das die Rente im Gegenzug gekürzt wird. Mehr noch: Dein Einkommen bleibt bis zu dieser Höhe steuerfrei. Die genauen Regeln dazu, wer nun konkret welche Anrechte hat und wie das alles an- und abgerechnet wird, waren bis Herbst 2025 noch nicht klar. Grundsätzlich soll der Steuerverzcht aber schon mal nicht für Vorruheständler gelten, damit die nicht offziell früher in Rente gehen, um danach steuerfrei weiterarbeiten.
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