Arbeitsentwurf geleaked: Was im BMAS zur Rentenreform kursiert

2026-09-21
Die ZEIT zitiert aus einem ersten Referentenentwurf für die mögliche Rentenreform von Ende August. Darin ist eine Abschaffung der Rente mit 63 genauso konkretisiert wie die schrittweise Erhöhung des Rentenalters.

Im Bundesarbeitsministerium (BMAS) kursiert offenbar ein erster Arbeitsentwurf für das Rentenreformgesetz mit bemerkenswerten Konkretisierungen der Vorschläge der Rentenkommission. Darüber berichtet die Wochenzeitung ZEIT in einem aktuellen Artikel (Stand: 18. September).  

So soll der interne Entwurf vorsehen, das gesetzliche Rentenalter künftig an die Lebenserwartung zu koppeln. Außerdem soll die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren auslaufen. Betroffen wären dem Papier zufolge zunächst die ab dem Jahrgang 1968 Geborenen. Vorgesehen seien damit längere Übergangsfristen und ein Vertrauensschutz für die Jahrgänge 1967 bis 1971.

Der Entwurf greift damit zentrale Empfehlungen der Alterssicherungskommission auf. Diese hatte vorgeschlagen, die Regelaltersgrenze nach dem Jahr 2031 mit dem Faktor 2/3 an die steigende Lebenserwartung anzupassen und einen abschlagsfreien Rentenzugang nach 45 Versicherungsjahren, die sogenannte „Rente mit 63“, abzuschaffen. Künftig sollen dann lediglich noch Menschen mit schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen nach entsprechender Gesundheitsprüfung früher in Rente gehen können.

Um diese Punkte hatte es zuletzt intensive politische Debatten gegeben. Zuletzt hatte beispielsweise der SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf nach den Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin eine „Nachjustierung“ bei den geplanten Reformen der Bundesregierung gefordert, wie unter anderem der Tagesspiegel berichtet. Manuela Schwesig, die für die SPD im Nordosten ein achtbares Ergebnis holte, hatte sich zuvor deutlich von Ideen zur Rentenreform distanziert.

Der Entwurf, aus dem die ZEIT zitiert, stammt vom 21. August 2026. Das BMAS bestätigte die Existenz des Dokuments, wies aber darauf hin, dass es sich dabei lediglich um frühen ersten Entwurf des Fachreferats gehandelt habe, der inzwischen veraltet sei. Auch sei die Hausleitung nicht damit befasst worden. Derzeit werde an einem Referentenentwurf noch gearbeitet, so dass Einzelheiten abzuwarten blieben.

Die Bundesregierung strebt nach eigenen Angaben an, die 33 Empfehlungen der Rentenkommission möglichst vollständig und zügig umzusetzen. Das Gesetzgebungsverfahren dazu soll noch bis Ende 2026 abgeschlossen werden.