Das Rentengutachten ist da: 80 Seiten, 33 Empfehlungen und wenig Überraschungen

2026-06-23
Vieles war in den vergangenen Tagen bereits durchgesickert, nun hat die Rentenkommission ihr Gutachten offiziell übergeben - und die Politik ist am Zug. Kanzler Friedrich Merz kündige bereits an, er wolle „alles“ umsetzen. Was drinsteht - und wie es weitergeht.

Die von der Bundesregierung einberufene Alterssicherungskommission hat geliefert: Auf 80 Seiten hat sie heute ihre Empfehlungen für eine große Rentenreform offiziell vorgestellt. Die Vorsitzenden des 13köpfigen Gremiums, Frank-Jürgen Weise und Constanze Janda, übergaben den Bericht im Kanzleramt an Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas. Merz verkündete bei der Übergabe, man könne sich jetzt nicht erlauben, einzelne Maßnahmen herauszunehmen oder abzulehnen: „Alle Elemente - ich betone: alle Elemente - dieses Reformpakets müssen jetzt zügig umgesetzt werden.“ Bas pflichtete ihm bei. Es gebe jetzt kein Rosinenpicken, „sondern es ist ein Gesamtkunstwerk“, sagt sie.

Derweil läuft allerdings auch die Debatte um einzelne Vorschläge weiter, über die wir bereits gestern berichtet hatten. Zu den Kritikern gehört beispielsweise SPD-Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig, die im Tagesspiegel sogleich zu Protokoll gab, sie sei keineswegs der Meinung, „dass diese Vorschläge 1:1 umgesetzt werden müssen“. Der Ökonom Achim Truger, Mitglied im Rat der sogenannten Wirtschaftsweisen, ist der Auffassung, dass mit dem Aufbau einer Kapitalrente nach schwedischem Vorbild die solidarische Umlage zurückgefahren werde. Stattdessen setze man die Rente nun den Risiken der globalen Finanzmärkte aus, schreibt Truger in einer Kolumne im Online-Magazin Surplus: „Die dabei häufig gemachten Versprechungen realer jährlicher Renditen von 5 Prozent nach Abzug von Kosten sind überoptimistisch und färben die Reformvorschläge schön.“

Tatsächlich kamen die Reformideen heute nicht mehr überraschend, denn sie waren im Vorfeld weitgehend durchgesickert - auch wir haben darüber bereits berichtet. Zu einzelnen Empfehlungen gab es laut dem Bericht „teilweise abweichende Meinungen“. Kern und Ausgangspunkt für die Vorschläge bildet die demografische Drift der Gesellschaft. Im Bericht heißt es dazu:

Zwischen Beitragssatz und Rentenniveau besteht bei gegebenen Bundeszuschüssen ein unauflösliches Spannungsverhältnis. Ungünstige Entwicklungen von Demografie oder Arbeitsmarkt machen im Rahmen eines umlagefinanzierten Rentensystems Anpassungen mindestens einer der beiden Größen erforderlich. Ein niedriger Beitragssatz und ein hohes Rentenniveau lassen sich dann nicht mehr gleichzeitig erreichen.

Manches bleibt vage

Einige Vorschläge sind offen und unscharf gehalten, so dass sich gesetzgeberisch hier nicht allzu viel tun dürfte. Dazu gehört etwa die Aufnahme weiterer Gruppen in die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV). Im Bericht heißt es dazu zunächst nur schwammig: „Die Kommission sieht eine Erwerbstätigenversicherung, in die neben abhängig Beschäftigten auch Selbständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften einbezogen sind, als Idealbild der Alterssicherung an.“ Im Weiteren lautet dann die Empfehlung, „Selbständigen, die ihre Tätigkeit ab einem Stichtag neu aufnehmen, verpflichtend und ohne Opt-out in die GRV einzubeziehen“. Allen anderen solle „ein voraussetzungsloses Herausoptieren ermöglicht werden“. Ähnlich behutsam ist die mögliche Einbeziehung künftiger Beamter vorgesehen. Lediglich Vorstände von Aktiengesellschaften und Parlamentarier aus Bund und Ländern will man zügig in der GRV pflichtversichern. Auch Minijobber sollen sich, abgesehen von Schülerinnen und Schülern, nicht mehr von der GRV abmelden können - de facto wäre es das Ende des Minijob-Modells.

Altersvorgedepot: Dockt das Standard-Angebot an die GRV an?

Auch zur Frühstart-Rente und zum Altersvorsorgedepot äußert sich die Kommission. Sie schlägt vor, die Frühstart-Rente mit der neuen Kapitalrente nach schwedischem Vorbild zu verzahnen, also das Kapitalkonto für die Kinder bei der GRV anzudocken. „Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob der öffentliche Fonds für die gesetzliche Kapitalrente auch als öffentliches Angebot im Rahmen der geförderten privaten Altersvorsorge dienen kann.“ Anders gesagt: Das angedachte Angebot für ein Standard-Altersvorsorgedepot durch den Staat könnte ebenfalls am neuen kapitalgedeckten Teil der GRV hängen. Das sind noch recht neue Gedanken, die für die aktuell debattierte sogenannte Verordnungsermächtigung zum Altersvorsorgedepot in den kommenden Wochen noch relevant werden könnten. Hier sind noch viele Detailfragen offen.