ANALYSE: Das große Update zum Altersvorsorgedepot

Porträt Olaf Wittrock | Foto: Rudolf Wichert
Olaf Wittrock
Rohbau vorm Richtfest
Bild: Gunnar Nienhaus - stock.adobe.com
25 Mar 2026
Richtfest fürs Altersvorsorgedepot: Am Freitag (27.3.) stimmt der Bundestag ab. Nach Expertenanhörungen haben die Koalitionäre zuvor noch einiges geändert. Der aktuelle Stand.

Die Reform der privaten Altersvorsorge geht nun noch mal weiter als ursprünglich geplant. Ein Vergleich des Regierungsentwurfs mit den parlamentarischen Änderungsanträgen zeigt, wie CDU/CSU und SPD in zentralen Punkten nachgeschärft haben – zugunsten von Kleinsparern, Familien und einer bisher vergessenen Gruppe: den Selbständigen.

Der Ausgangspunkt: Riester stirbt

Die Riester-Rente sollte einst das Zugpferd für die private Altersvorsorge in Deutschland sein. Doch seit 2018 schrumpft die Zahl der Verträge. Ende 2024 existierten noch rund 15 Millionen Riester-Verträge, Tendenz weiter fallend. Eine lange Niedrigzinsphase machte die Garantieprodukte immer unrentabler, die Förderstruktur mit Varianten vom Bausparen bis zur Rentenversicherung war kompliziert, die Kosten durchweg hoch, die Renditen mau. Eine Reform war überfällig.

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz will die Bundesregierung die private Altersvorsorge jetzt komplett erneuern. Die Blaupause ist das flexiblere, kostengünstigere und renditeorientiertere System des Altersvorsorgedepots. Ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot ohne verpflichtende Beitragsgarantien, das neben klassische Versicherungsprodukte treten soll.

Zwischen dem Regierungsentwurf von Dezember 2025 und den jüngsten parlamentarischen Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, mit denen das Gesetz nun am 27. März zur wichtigen Abstimmung in den Bundestag kommt, ist noch mal einiges passiert.

Was der Regierungsentwurf vorsah

Der Entwurf der Bundesregierung legt das Fundament. Die wichtigsten Elemente:

  • Zwei Produktwelten statt einer. Künftig soll es neben den bisherigen Garantieprodukten auch ein renditeorientiertes Altersvorsorgedepot ohne jede Kapitalgarantie geben. Anleger können also direkt in Aktien, ETFs oder Fonds investieren und bekommen dafür vom Staat Zuschüsse. Als Standardprodukt soll ein sogenanntes Standarddepot Altersvorsorge eingeführt werden. Am zunächst vorgesehenen gesetzlichen Kostendeckel von maximal 1,5 Prozent pro Jahr gab es allerdings massive Kritik.
  • Neue Förderstruktur. Das komplizierte System mit Mindesteigenbeiträgen aus dem Riester-Rentenkosmos entfällt. Stattdessen wächst die neue Förderung proportional zum Beitrag: Wer mehr einzahlt, bekommt auch mehr staatliche Zulagen. Der Mindesteigenbeitrag wurde auf 120 Euro pro Jahr festgesetzt – ein kleiner Schwellenwert, der Einstiegshürden senken soll. Im Regierungsentwurf betrug die Grundzulage dann zunächst 30 Prozent der Einzahlungen bis 1.200 Euro und 20 Prozent für Beiträge zwischen 1.200 und 1.800 Euro.
  • Flexiblere Auszahlung. Statt zwingend lebenslanger Rente sollen künftig auch Auszahlpläne bis zum 85. Lebensjahr oder darüber hinaus möglich sein.
  • Kostenverteilung. Abschlusskosten sollen auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden, was Anbieterwechsel leichter macht und den Wettbewerb fördert.

Was die Koalition daraus gemacht hat

Die parlamentarischen Änderungsanträge gehen nun in einigen zentralen Punkten erheblich über den Regierungsentwurf hinaus oder weichen davon ab:

1. Selbständige kommen dazu

Das vielleicht politisch bedeutsamste Element der Änderungsanträge ist die Öffnung der geförderten privaten Altersvorsorge für Selbständige. Bislang war die staatliche Förderung an eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung geknüpft. Wer nicht pflichtversichert war, ging leer aus. Nun sollen alle Gewerbetreibenden und Freiberufler (mit Einkünften nach §15 und §18 EStG) ebenfalls förderberechtigt sein, egal, ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Auch abhängig beschäftigte Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke, also zum Beispiel Ärzte oder Rechtsanwälte, werden in den Förderkreis mit einbezogen. Das kostet den Staat nach Berechnungen der Koalition übrigens rund 350 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr.

2. Höhere und schnellere Grundzulage  

Im Regierungsentwurf war die Grundzulage auf 30 Prozent der ersten 1.200 Euro gedeckelt, mit einer geplanten Erhöhung auf 35 Prozent ab 2029. Die Koalition hat diesen Stufenplan jetzt beerdigt und durch eine großzügigere Sofortlösung ersetzt. Der neue Satz lautet: Es gibt 50 Prozent Zuschuss auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag und 25 Prozent für Beiträge zwischen 360 und 1.800 Euro. Wer monatlich 30 Euro einzahlt, erhält nun also eine Grundzulage von bis zu 180 Euro. Das ist mehr als die Pauschalzulage von 175 Euro im alten Riester-System. Die maximale Grundzulage steigt auf 540 Euro pro Jahr. Die im Regierungsentwurf vorgesehene spätere Anpassung auf 35 Prozent ab 2029 wird gestrichen. Diese Konstruktion soll bewusst Geringsparer unterstützen. Denn wer nur wenig einzahlen kann, bekommt jetzt besonders viel dazu.

3. Kinderzulage: Von 25 auf 100 Prozent

Die Kinderzulage war im Regierungsentwurf mit 25 Prozent der Beiträge bis 1.800 Euro (maximal 300 Euro je Kind) bemessen. Rechnerisch bedeutete das: Um die volle Kinderzulage zu erhalten, musste man 1.200 Euro Eigenbeitrag leisten. Für Geringverdiener mit Kindern war das eine Hürde. Die Koalition hat den Satz nun auf 100 Prozent angehoben. Der Maximalbetrag von 300 Euro je Kind bleibt erhalten, wird aber bereits bei einem Jahreseigenbeitrag von 300 Euro erreicht, also mit 25 Euro pro Monat. Das entspricht dem Festbetrag der bisherigen Riester-Kinderzulage und macht ihn für kleinere Sparbeträge zugänglich.

4. Kostendeckel: Von 1,5 auf 1,0 Prozent

Einen der größten Diskussionspunkte im Vorfeld lösten die hohen maximalen Effektivkosten für das Standarddepot aus. Nun sinkt der Deckel von 1,5 auf 1,0 Prozent einer der substanziell wichtigsten Eingriffe im Änderungspaket. Es geht um die Kostenobergrenze für ein besonders einfaches und für den Online-Abschluss ohne Beratung konzipiertes Basisprodukt. Die Begründung für die Änderung: „Mit der ambitionierten Festlegung wird das Zielbild eines kostengünstigen, attraktiven Angebots bekräftigt und der Verbraucherschutz weiter gestärkt." Was das in der Praxis bedeutet, lässt sich an einem einfachen Rechenbeispiel nachvollziehen: Wer 40 Jahre lang monatlich 100 Euro in ein Depot einzahlt und eine Bruttorendite von 6 Prozent pro Jahr erzielt, verliert bei 1,5 Prozent Effektivkosten rund 30.000 Euro mehr als bei einem Deckel von 1,0 Prozent.  

5. Standardprodukt: Pflicht für alle und eines vom Staat

Ein wesentliches Strukturprinzip der Reform, das im öffentlichen Diskurs oft untergeht, ist eine Angebotspflicht für das Standarddepot. Es soll kein freiwilliges Nischenprodukt für digital-affine Jungsparer werden, sondern bei allen relevanten Marktteilnehmern im Programm sein. Wer kein eigenes Standardprodukt anbieten möchte, kann auf Angebote eines Kooperationspartners verweisen. Im Standarddepot können lediglich zwei vorab festgelegte OGAW-Investmentfonds bespart werden – ein risikoarmer und einer der Risikoklasse mittelniedrig bis mittelhoch. Individuelle Anlageentscheidungen sind möglich, aber nicht nötig. Wer nichts tut, landet in einer Standardaufteilung. Das Standarddepot soll zudem explizit online und ohne Beratung abschließbar sein. In Zukunft soll es zudem auch ein Angebot eines öffentlichen Trägers geben, ähnlich wie das auch andere Staaten heute für ihre Bürger anbieten. Der Fonds könnte von der Bundesbank oder der KfW verwaltet werden. Wer es macht, ist noch nicht klar.

6. Vereinfachungen und Klarstellungen im Detail

Neben den großen Änderungen enthält das Änderungspaket eine Reihe technischer Korrekturen:

  • Besteuerungssicherheit: Bei Verträgen, die aufgrund einer nachträglich korrigierten Zertifizierung dennoch weiter steuerlich gefördert wurden, gilt: Auch die Auszahlungen aus solchen Verträgen unterliegen der nachgelagerten Besteuerung . Das schließt eine potenzielle Regelungslücke.
  • Zuordnung der Kinderzulage: Bei wechselnden Kindergeldbezügen innerhalb eines Jahres, etwa wegen einer Trennung der Eltern, gilt künftig der letzte Anspruchszeitraum als maßgeblich. Das vereinfacht das Verfahren und passt es an ein mögliches künftiges antragsloses Kindergeldverfahren an.
  • Veröffentlichungsort: Technische Mindestanforderungen für sogenannte barrierereduzierende Umbauten, die relevant waren für die Wohnriester-Förderung, sollen künftig kostenlos im Bundesanzeiger veröffentlicht werden statt im kostenpflichtigen Bundesbaublatt
  • Zertifizierungsverfahren: Die Zertifizierungsstelle erhält mehr Flexibilität, Verträge nachträglich anzupassen und bestehende Vertragspartner über Änderungen zu informieren, ohne automatisch einen Widerruf auszulösen.


Fazit: Mehr als erwartet

Geringverdiener mit Kindern profitieren künftig überproportional von der neuen Kinderzulage. Sie müssen weniger aufwenden und erhalten trotzdem den vollen Förderbetrag. Selbständige werden nach jahrzehntelangem Ausschluss erstmals in die staatliche Altersvorsorgeförderung aufgenommen – eine strukturelle Korrektur, die gesellschaftspolitisch sicher überfällig war. Kleinsparer generell profitieren vom erhöhten Grundzulage-Satz für die ersten 360 Euro.

Das Altersvorsorgereformgesetz hat nach der parlamentarisch überarbeiteten Fassung also einige maßgebliche Änderungen erfahren: Selbständige dabei, geringere Gebühren, ein staatliches Standardprodukt - all das zeigt auch den Willen zu einem echten Systemwechsel, weg von den garantiebasierten und komplizierten Riester-Produkten hin zu renditeorientierten und flexiblen Depots. Und weg von einer Förderstruktur, die Geringverdiener gegenüber dem Status quo benachteiligte, hin zu einer, die sie nun bewusst bevorzugt. Das ist alles nicht perfekt - aber weitaus mehr, als man erwarten durfte.
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