Gut gedacht, schlecht gemacht
Wer sich mit dem sogenannten Ehegattensplitting im deutschen Steuerrecht befasst, kommt ziemlich schnell zu der Erkenntnis, dass diese Regelung doch ziemlich aus der Zeit gefallen klingt. Auch eine Gruppe von SPD-Politikerinnen forderte daher jüngst mal wieder, sich davon zu verabschieden. Eigentlich soll die unterschiedlich hohe Steuer auf die Einkommen von Eheleuten Familien begünstigen. Doch davon profitieren ganz besonders Alleinverdiener-Ehen sowie das sogenannte Zuverdiener-Modell, bei dem einer der Partner in Vollzeit und der andere bloß in Teilzeit arbeitet. Vor allem Frauen landen hier oft in einer Midijob-Falle. Und das kann schlimmstenfalls in der Altersarmut enden.
Das Ehegattensplitting stammt aus dem Jahr 1958, einer Zeit, in der Männer in Westdeutschland regelmäßig die Geldverdiener der Familie waren. Bis heute ist es das beliebteste Steuermodell unter Eheleuten: 39 Prozent der zusammenveranlagten angestellten Paare wählen nach den aktuellsten Hochrechnungen des Statistischen Bundesamts die Steuerklassenkombination III und V. Bei weiteren 25 Prozent trug ausschließlich einer von beiden zum Haushaltseinkommen bei.
Beim Ehegattensplitting wird das Einkommen beider Partner addiert und dann so besteuert, als hätte jeder genau die Hälfte verdient. Das führt dazu, dass besonders bei großen Einkommensunterschieden das Paar in Summe weniger Steuern zahlen muss als mit der Steuerklasse IV, der man bei der Eheschließung automatisch zugeteilt wird.
Woher die Fehlanreize kommen...
Klingt fair, schafft aber Fehlanreize. Denn während der Besserverdiener in Steuerklasse III einsortiert wird und damit besonders wenig Steuern zahlt, ist für den weniger verdienenden Partner die Klasse V die Steuerlast besonders hoch. Von Teilzeit auf Vollzeit zu wechseln, das lohnt sich dann aus Sicht der Betroffenen oft nicht.
...und was sie im Alter kosten
Und das sind meist die Frauen, wie viele Studien zeigen. Generell gilt: Sobald Frauen heiraten, verringert sich ihr Arbeitseinkommen um durchschnittlich 20 Prozent gegenüber unverheirateten Paaren, wie das Ifo-Institut jüngst ermittelte. Und das schlägt auch auf die Rentenansprüche durch. Diese liegen bei Frauen, die zwischen 1952 und 1959 geboren wurden, hierzulande um rund 32 Prozent niedriger als bei Männern. Diese Lücke, der sogenannte Gender Pension Gap, wird umso größer, je mehr Kinder eine Frau hat. Für Mütter reicht die Absicherung über die gesetzliche Rente nach Analysen des DIW Berlin erst recht nicht aus.
Unterschiedlich hohe Löhne, häufige Erwerbsunterbrechungen für Sorgearbeit und Teilzeit erhöhen die Lücke - und das Ehegattensplitting schafft einen zusätzlichen steuerlichen Anreiz für geringe Verdienste.
Besser vorsorgen von Anfang an
Ins Ehegattensplitting gezwungen wird indes niemand – jedes Paar kann also selbst entscheiden, welches Steuermodell es wählt. Und auch wenn die Kombination aus III und V bei Einkommensunterschieden in Summe weniger Steuern kostet, solltest du dir über die Folgekosten Gedanken machen: Denn wenn du in Steuerklasse V auf ein ohnehin geringes Einkommen auch noch besonders hohe Steuern abführen musst, kann das nicht nur für Frust sorgen, sondern auch für finanzielle Abhängigkeit vom Partner.
Entscheidet ihr euch als Paar für das Splitting, solltet ihr auf jeden Fall überlegen, wie ihr gemeinsam die Rentenlücke des Partners mit dem niedrigeren Einkommen schließt. Fair wäre es, wenn der besserverdienende Partner alles ausgleicht, was durch den Steuersplit während der Elternzeit oder in anderen unbezahlten Sorgearbeits-Zeiten als Vorsorgelücke entsteht. Ein Sparplandepot zur Altersvorsorge kann hier helfen. Wenn du die Lücke ausrechnen willst, nutze dazu unsere Rentenrechner.














