Drei entscheidende Entscheidungen
Mit Beginn des Winters mündet der „Herbst der Reformen“, den die neue Regierung beschworen hatte, tatsächlich in drei wegweisende Entscheidungen. Bei der Kabinettsitzung am 17. Dezember beriefen die Koalitionäre erstens ihre 13-köpfige Rentenkommission ein. Sie soll in den kommenden sechs Monaten nicht weniger entwickeln als ein tragfähiges Konzept für die strukturell überforderte gesetzliche Rentenversicherung. Zweitens verabschiedeten sie das Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge – es ist damit reif fürs Parlament und kann 2027 in Kraft treten. Drittens einigte man sich auf Eckpunkte zur Umsetzung der sogenannten Frühstart-Rente, die rückwirkend zum 1.1. 2026 starten soll.
Das ist mehr als man nach dem erbitterten Streit der vergangenen Wochen um die Zukunft der Rente erwarten durfte – und das Paket hat die Chance, fundamentale Verbesserungen für die Altersvorsorge zu erreichen.
Was bringt die Rentenkommission?
Wer selbst nicht mehr recht weiter weiß, der gründet einen Arbeitskreis. Und auch die neue Rentenkommission ersetzt keine gute Politik. Sie kann bloß einen Bericht vorlegen mit Vorschlägen unverbindlicher Art. Mehr noch: Die letzte Kommission dieser Art, hatte sich, als sie vor fünf Jahren ihre Ergebnisse vorlegte, zerstritten und zerlegt. Der frühere Direktor am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, Axel Börsch-Supan, der dabei war, schimpfte damals über das aus seiner Sicht enttäuschende, weil verzagte Ergebnis und warf dem Kollegium vor, mit Scheuklappen zu agieren. Seither und bis heute ist er gar nicht gut auf die Rentenpolitik im Land zu sprechen.
Die neue 13-köpfige Truppe – fünf politische Köpfe und acht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, sollen es besser machen, schneller sein und, wie es in Berlin heißt, mutig und „ohne Denkverbote“ zur Sache gehen. Die Besetzung spricht dafür, dass das klappen kann: Nach dem Protest jüngerer Abgeordneter aus den Reihen der Union wurde nicht nur ein besonders breites Mandat ausgerufen. Man holte sich auch harte Kritiker, um nicht zu sagen Gegner der aktuellen Rentenpolitik, ins Haus. Politisch gehört dazu vor allem der 30-jährige Pascal Reddig als Anführer der Jungen Gruppe, der dem jüngsten Rentengesetz seine Zustimmung verweigerte. Unter den Wissenschaftlern finden sich mit Silke Übelmesser, Jörg Rocholl und Martin Werding gleich drei Mitunterzeichner des Brandbriefs „Rentenpaket zurückziehen!“, der Ende November für Aufsehen sorgte. Auch die Abwesenheit von Gewerkschaftern und Arbeitgebervertretern, die sich in solchen Gremien allzu gern in ihren Rollen verhakeln, macht Mut.
Was kann das Altersvorsorgereformgesetz?
Die Riester-Rente ist gescheitert. Daran kann angesichts enttäuschender Renditen und immer neuer Kündigungs- und Klagewellen kein Zweifel mehr bestehen. Ziel des neuen Gesetzes, das nun von Kabinett beschlossen wurde, ist daher, das alte Regime abzulösen und durch eine einfache, attraktive und unbürokratische private Altersvorsorge zu ersetzen. So beschrieb es SPD-Finanzminister Lars Klingbeil, der die Gesetzesvorlage einbrachte. Er knüpfte dafür erkennbar an die Arbeit seines Vorgängers Christian Lindner von der FDP an. Der wiederum hatte sich nicht zuletzt von den Initiatoren dieser Website inspirieren lassen, der Kapitalanlagegesellschaft Acatis um ihrem Gründer Hendrik Leber. Und von Ergebnissen einer früheren Expertenrunde, der „Fokusgruppe Private Altersvorsorge“.
Sie alle verfolgten bereits die Idee des Altersvorsorgedepots, die nun auch Klingbeils Vorschlag prägt. Nicht nur dem Namen nach, sondern auch im Geiste. Auch wenn Klingbeil unter einem Altersvorsorgedepot nicht mehr ein Depot im eigentlichen Sinn begreift, sondern eine neue Produktkategorie, sind doch wichtige Prinzipien umgesetzt, die fundamental vom Riester-Sparregime abweichen – und die einen echten Neuanfang ermöglichen:
Endlich: Die Garantie-Garantie ist weg
Die wichtigste Neuerung liegt zweifelsfrei im Wegfall der Garantiepflicht. Erstmals wird der Staat Fondssparpläne ohne unbedingten Kapitalerhalt aktiv fördern und bezuschussen. Was sich in den Ohren mancher nach Risiko oder gar Zockerei anhört, ist in Wahrheit die Schlüsselkraft für eine echte Teilhabe an Kapitalmarktrenditen ohne künstliche Bremse. Gerade für super-langfristige Investitionen zur Altersvorsorge, die ja oft über viele Jahrzehnte laufen, ist es ein Segen, dass das nun auch im Finanzministerium angekommen ist: Schwankungsrisiken sind auf lange Sicht keine Gefahr, sondern eine Chance.
Der zweite Game-Changer liegt im Verzicht auf unbedingte Verrentung des Vermögens im Ruhestand. Das neue Altersvorsorgedepot muss nicht mehr zwingend in einer lebenslangen Leibrente enden, sondern kann auch in einen Auszahlplan münden, der bis zum 85. Lebensjahr (oder länger) läuft. Das angesparte Geld lässt sich sogar als Altersvorsorgevertrag weitervererben. Das rief vor allem die Versicherer-Zunft auf den Plan, die prompt vor dem Langlebigkeitsrisiko und später Altersarmut warnte– und forderte, der Staat müsse, wenn er Renten fördere, immer auf lebenslangen Zahlungen beharren.
Dabei ist die Entscheidung so klug wie sinnvoll. Denn eine lebenslange Rente ist ein Versicherungsprodukt, das erstens Geld kostet und das zweitens eine Bank oder Fondsgesellschaft allein gar nicht anbieten kann. Mit der neuen Variante kann das Geld nun im Ruhestand auch in einen einfachen Entsparplan fließen. Auch hier ergeben sich angesichts der langen Laufzeiten im Rentenalter wieder deutlich höhere Renditechancen – zu deutlich geringeren Kosten. Staatliche Rente und Betriebsrenten fließen ohnehin weiter lebenslang, da muss das Altersvorsorgedepot als Zusatzbaustein nicht auch noch zwingend verrentet werden.
Damit das Gesetz von Beginn seine hochrentierliche Wirkung entfalten kann, ist schließlich vorgesehen, dass alle ihre bestehenden Riester-Verträge in die neuartigen Altersvorsorgedepot-Verträge überführen können. Auch das ist den Machern hoch anzurechnen.
Welche Kritik bleibt bestehen?
Klar ist: Ein derart kompliziertes System wie die Riester-Rente mit all ihren Verästelungen und Varianten in ein neues Regime zu überführen, das geht nicht auf einem Bierdeckel. So ist die Gesetzesvorlage über 100 Seiten dick und enthält auch kritikwürdige Details. Vor allem ist da wohl das Beharrungsvermögen im alten Denken zu nennen: Denn auch wenn so viel Neues möglich wird, bleibt auch vieles vom Altem als Möglichkeit erhalten – und manche Revolution bleibt aus. So zielt etwa auch die neue Förderung vor allem auf jene, die in die staatliche Rentenkasse einzahlen. Selbständige bleiben wie bei Riester außen vor. Sie sind allenfalls über ihre Partner „mittelbar förderberechtigt“.
Und es wird ein sogenanntes Standardprodukt geben, das dem Altersvorsorgedepot unterlegen sein dürfte, weil hier die Fondsauswahl wieder aus Sorge um zu hohe Schwankungen zusätzlich beschränkt ist. Auch Varianten mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie bleiben, obwohl klar unterlegen, weiter möglich. Und selbst beim Altersvorsorgedepot sind Fonds der höchsten Risikokategorien 6 und 7 ausgeschlossen – ein etwas verzagter Kompromiss. Jedenfalls besteht durchaus die Gefahr, dass im aktiven Vertrieb nicht die besten neuen Vorsorgeprodukte ins Schaufenster kommen, sondern jene, mit denen die Anbieter am meisten verdienen.
Aus der Finanzwirtschaft kam auch noch andere Kritik: Die Zuschüsse beispielsweise sind nicht mehr wie bei Riester abhängig vom Vorjahreseinkommen, sondern direkt an die eigene Einzahlung gekoppelt. Das ist deutlich unbürokratischer, kann bei geringen Einkommen aber zu weniger Zuschüssen führen als bei der Riester-Rente. Umgekehrt ist aber auch deutlich mehr drin.
Welche Zuschüsse gibt es?
So sehen die neuen Regeln übrigens aus: Für die ersten 1200 Euro pro Jahr gibt es 30 Prozent vom Staat dazu plus 25 Prozent pro Kind, Ab 2029 soll die Grundförderung auf 35 Prozent steigen. Für weitere 600 Euro gibt es dann noch mal 20 Prozent dazu. Wer die Zulage voll ausreizt und zwei Kinder hat, kann also mit 150 Euro pro Monat Eigenbeitrag insgesamt 2880 Euro im Jahr sparen. Und wer unter 25 Jahre alt ist, bekommt noch eine einmalige Startzulage von 200 Euro obendrauf.
Was ist mit den Steuern?
Wie bei Riester lassen sich Einzahlungen und Zulagen als Sonderausgaben absetzen. Das Finanzamt prüft dann automatisch, ob die Steuerermäßigung noch höher ist als die Zulagen. Dann winkt hier sogar noch eine zusätzliche Steuerersparnis. Es gilt: Zulagen können vollständig geltend gemacht werden und darüber hinaus bis zu 1800 Euro Eigenbeitrag.
Außerdem gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Heißt: In der Ansparphase bleiben die Erträge aus dem Altersvorsorgedepot steuerfrei. Erst bei Auszahlung fallen dann Steuern an, und zwar Einkommensteuer nach persönlichem Steuersatz auf die ausgezahlten Beträge. Wer in einen privaten Sparplan einzahlt, hat mit einem ganz anderen Regime zu tun, nämlich der Kapitalertragsteuer, die aktuell bei 25 Prozent liegt. Die wird schon in der Ansparphase als Abgeltungsteuer auf Gewinne und Ausschüttungen als sogenannte Vorabpauschale fällig und später sowie beim Verkauf verrechnet. Kurz gesagt fehlt damit in der Ansparphase Geld für den Zinseszinseffekt.
Und wie funktioniert jetzt die Frühstart-Rente?
Teil drei des großen Rententags im Kabinett war der Beschluss eines Eckpunktepapiers zur Frühstart-Rente. Wie die in Grundzügen gedacht ist, haben wir schon ausführlich erklärt. Wichtige Ergänzung nun: Eltern sollen auch für die Frühstart-Rente ihrer Kinder ein Altersvorsorgedepot wählen. Die Produktvariante heißt dementsprechend herrlich bürokratisch Frühstart-Renten-Altersvorsorgedepot– und soll wie das sogenannte Standardprodukt gestaltet sein, mithin „bürokratiearm und kostengünstig“, heißt es in dem Papier. Mit 18 Jahren geht das dann automatisch über in das Erwachsenen-Altersvorsorgedepot. Eröffnen Eltern kein Depot für ihre Kinder, legt der Staat trotzdem automatisch 10 Euro pro Monat für alle an, so dass sie später darauf zugreifen können.
Das eigentliche Produkt für die Frühstart-Rente startet somit zeitgleich mit dem Altersvorsorgedepot zum 1.1.2027. Die Regierung will aber nachträglich auch schon für das Jahr 2026 seine Zuschüsse dazugeben – allerdings nur für Kinder des Geburtsjahrgangs 2020, die im kommenden Jahr sechs Jahre altwerden. Von der Knüpfung der Zuschüsse an einen Schulbesuch ist keine Rede mehr. Stattdessen will man den Anspruch jetzt ans Kindergeld koppeln.
Ein ganz großer Wurf ist die Frühstart-Rente nicht, schon wegen der langsamen und jahrgangsweisen Einführung. Auch der Zuschuss ist zu gering für eine große Vorsorgewirkung. Es zählt eher die Signalwirkung. Die wiederum könnte deutlich größer sein, wenn das Depotsparen erst mal für alle Kinder alltäglich wird – und der Zinseszinseffekt für alle sichtbar.














