Lob und Tadel fürs Altersvorsorgedepot

2025-12-12
Die Pläne für das Altersvorsorgedepot, die das Finanzministerium vor wenigen Tagen veröffentlichte, stoßen auf ein gemischtes Echo. Berufsverbände, Verbraucherschützer und andere Experten loben, dass der Nachfolger der gescheiterten Riesterrente ohne Garantiezwang auskommt. Es kommt aber auch deutliche Kritik.

Der Referentenentwurf für das Altersvorsorgedepot ist da - und bewegt die Branche. In dieser Woche hinterlegten gleich mehere Berfusverbände kritische Stellungnahmen im Finanzministerium. Ein Überblick:

So berichtet beispielsweise „Das Investment“ in dieser Woche: „Verbände laufen Sturm gegen Kostendeckel und Auszahlungsregelung“. Hintergrund: Im Entwurf ist vorgesehen, dass die jährlichen Gebühren beim neuen Standarddepot höchstens bei 1,5 Prozent liegen dürfen. Zudem sind Abschluss- und Vertriebskosten über die gesamte Vertragslaufzeit zu verteilen. Vermittlerverbände wie der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung oder der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute kritisieren das bei allem grundsätzlichen Lob für die Reform. Ihr Argument: Der größte Aufwand entstehe vor und beim Vertragsabschluss – und sollte nicht erst über Jahrzehnte hinweg bezahlt werden.

Eine grundsätzlichere Debatte kündigt sich an beim Thema Auszahlung. Das neue Altersvorsorgedepot erlaubt anders als die Riester-Rente auch eine Auszahlung nur bis zum 85. Lebensjahr, fordert also nicht mehr zwingend eine lebenslange Verrentung. Das kritisiert auch der Gesamtverband der Versicherer GDV. In seiner Stellungnahme weist der GDV darauf hin, dass etwa die Hälfte der heute 66‑jährigen Männer und rund zwei Drittel der Frauen 85 Jahre oder älter würden. Sie müssten dann womöglich hochbetagt ohne die private Zusatzrente auskommen: „Aus Sicht des GDV darf staatlich geförderte Altersvorsorge niemanden im hohen Alter ungeschützt lassen. Altersvorsorge muss bis zum Ende des Lebens tragen“, heißt es beim Versicherer-Verband.

Kritik gibt es auch an der geänderten Berechnung der Förderhöhe, die Geringverdiener schlechter stellen könnte als bei Riester, daran, dass sich die neue Förderung nach dem Entwurf nicht mehr an Berufsunfähigkeitspolicen koppeln lässt und daran, dass die Förderung nicht für Selbständige gilt.

Der weitere Fahrplan

Die Verbände haben inzwischen offizielle Stellungnahmen zum Referentenentwurf abgegeben. Am 17. Dezember soll das Bundeskabinett den bisdahin womöglich noch einmal angepassten Gesetzentwurf beschließen. Dem Vernehmen nach hat man bereits erste Änderungen vorgesehen. So soll die Grundzulage für die ersten 1.200 Euro ab dem Jahr 2029 von 30 Prozent auf 35 Prozent steigen.

Wiwo sieht zu viel Bürokratie

Finanzkorrespondentin Heike Schwerdtfeger von der Wirtschafswoche kommentiert den Entwurf am Freitag (12.12.) ebenfalls zwiegespalten: „Das Altersvorsorgedepot kommt – später und komplizierter als nötig“, schreibt sie und verweist darauf, dass manch liberale Ideen aus dem von FDP-Finanzminister Christian Lindner entwickelten Ursprungskonzept gestrichen wurden. Stattdessen sei „jetzt ein neues Reformungetüm niedergeschrieben“ worden: „Was im Referentenentwurf auftaucht, versucht, allen Interessengerecht zu werden, und daran krankte schon die Riester-Rente“, kommentiert Schwerdtfeger. Statt eines kostengünstigen Staatsfonds blieben etwa weiterhin auch Versicherungen zugelassen, kombiniert mit umfassenden Geeignetheitsprüfungen: „Das macht alles unnötig kompliziert.“

Entscheidend und positiv sei aber, dass es endlich staatlich geförderte Vorsorgeprodukte geben solle, die wie der Aktienmarkt schwanken dürfen. Das dürfte auch im Sinner derer sein, die den Begriff des Altersvorsorgedepots entwickelt haben, woran sie in ihrer Analyse erinnert: „Er stammt vom Vermögensverwalter Acatis aus Frankfurt, der seit dem Jahr 2019 die Onlineseite Altersvorsorgedepot.de pflegt.“ Auch wir daher haben selbstverständlich bereits ausführlich über den Referentenentwurf berichtet.