Altersvorsorgedepot: Der Durchbruch naht

Porträt Olaf Wittrock | Foto: Rudolf Wichert
Olaf Wittrock
Symbolbild: Rentenwürfel auf Geldstapeln
Bild: Frank H. - stock.adobe.com
11 Dec 2025
Nach der Reform ist vor der Reform: Noch in diesem Jahr will die Regierung sich auf ein Altersvorsorgereformgesetz einigen. Geht es nach dem nun vorliegenden Entwurf, löst das Altersvorsorgedepot tatsächlich die Riester-Rente ab.

Es wäre eine Art verspäteter Sieg der gescheiterten Ampelregierung - und auch eine Bestätigung für die Initiatoren dieser Plattform: Bleiben die zentralen Punkte des aktuellen Referentenentwurfs für das Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge erhalten, dann wird es ab 2027 tatsächlich ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot geben.

Der 114 Seiten starke Entwurf, der darauf abzielt, enthält nicht weniger als eine komplette Neuordnung der sogenannten dritten Säule unseres Rentensystems: Die sogenannten Riester-Renten werden abgelöst von einem neuen Vorsorgeangebot, das nach völlig anderen Regeln funktioniert und dazu erstmals staatlich geförderte Investitionen ohne Kapitalgarantien zulässt.

So sehen es die Pläne des Finanzministeriums vor, das für den Gesetzesvorschlag verantwortlich zeichnet. Der weitere Fahrplan: Bereits in dieser Woche soll der Koalitionsausschuss über die Pläne beraten. Am 17. Dezember soll das Kabinett den Entwurf dann beschließen und ins Parlament einbringen. Zum 1. Januar 2027 könnten die neuen Produkte dann an den Start gehen.

Was genau geplant ist

Das Altersvorsorgedepot gehört zum neuen Produktportfolio, mit dem der Staat die zuletzt weitgehend erfolglose Riester-Rente ablösen will. Künftig soll es statt der Riester-Förderung staatliche Unterstützung für drei neue Lösungen geben:

  • Das Altersvorsorgedepot: 
    Ein renditeorientierter Vertrag zum Fondssparen ohne Garantie. Zulässig sind hier grundsätzlich Fonds und ETFs bis zur Risikoklasse 5 von 7. Das dort hinterlegte Schwankungsband von maximal 15 Prozent pro Jahr umfasst im Regelfall die Marktschwankungen die meisten Aktienfonds. Lediglich Fonds, die Derivate und spezielle komplexe Finanzprodukte nutzen oder in sehr schwankungsreichen Schwellenländern aktiv sind, liegen regelmäßig in den Kategorien 6 oder 7; in Zeiten von Crashs oder außergewöhnlicher Turbulenzen kann es zur Einordnung der Fonds in höhere Risikoklassen kommen.
  • Das Standarddepot:
    Ein besonders einfacher Fondssparplan, den demnächst alle mit anbieten müssen. Hier stehen nur zwei Fonds zur Wahl: Je ein Fonds der Risikoklasse 1 (risikoarm) und einer der Klasse 2, 3 oder 4 (mittelniedrig, mittel oder mittelhoch). Beim Standarddepot sollen Anlegende ihr Geld nach eigenem Ermessen frei auf beide Fonds verteilen können. Allerdings: Fünf beziehungsweise zwei Jahre vor Beginn der Auszahlung dürfen nur noch 50 beziehungsweise 30 Prozent des Kapitals im riskanteren Fonds liegen. Dafür soll der Anbieter sorgen.
  • Das Garantieprodukt:
    Hier sagt der Anbieter zu, dass am Ende der Sparzeit alle eingezahlten Beiträge und Zulagen zu 100 beziehungsweise zumindest zu 80 Prozent zur Verfügung stehen. Solche Garantien klingen zwar gut, schmälern aber die Renditechancen immens. Bei Riester-Verträgen waren sie noch zwingend vorgeschrieben.

Die Kernbotschaft im Entwurf dazu lautet:

Ein Hauptanliegen der Reform ist es, die Renditemöglichkeiten des Kapitalmarktes künftig stärker zu nutzen. Die Ermöglichung einer realwertorientierten Anlagestrategie mit höheren Renditen ist deshalb ein zentrales Element der Reform.

Mit dem Altersvorsorgedepot ohne Garantien wird eine neue Produktkategorie eingeführt, mit der ohne nominale Garantien in geeignete aktiv oder passiv gemanagte Fonds investiert werden kann. Damit gehen langfristig höhere Renditemöglichkeiten einher.

Realwertorientierte Anlagestrategien sind wegen der für die Altersvorsorge typischen langen Anlagezeiträume besonders geeignet; temporäre Bewertungsschwankungen relativieren sich über die in der Altersvorsorge üblichen Vertragslaufzeiten.

Was gibt der Staat dazu?

Egal, für welche der drei Vertragsarten du dich künftig entscheidest: Du kannst vom Staat Zulagen bekommen. Voraussetzung dafür ist grob gesagt, dass du (oder wenigstens dein Partner) in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlst.

Dann gibt es vom Staat 30 Cent für jeden Euro Eigenbeitrag bis zu einem jährlichen Betrag von 1.200 Euro. Danach noch 20 Cent für Eigenbeiträge von 1.201 Euro bis zum Höchstbetrag von 1.800 Euro.

Pro Kind kommen dazu noch mal 25 Cent für jeden Euro Eigenbeitrag bis 1.200 Euro.

Es gibt also bis zu 480 Euro plus 300 Euro pro Kind dazu, wenn du 1800 Euro im Jahr ins Altersvorsorgedepot einzahlst. Alle Beiträge bleiben in der Ansparzeit steuerfrei, dafür werden später die daraus fließenden Renten nachgelagert versteuert.

Wie sind die weiteren Regeln?

Der Staat zertifiziert nicht die Depots, sondern die Verträge. Und die sind zugelassen, wenn sie ein paar Vorgaben erfüllen:

  • Die Gesamtkosten beim Standardprodukt dürfen höchstens bei 1,5 % pro Jahr liegen.
  • Abschlusskosten sind auf die Vertragslaufzeit zu verteilen.
  • Alle Kunden dürften nach fünf Jahren kostenlos den Anbieter wechseln. Vorher darf ein Wechsel höchstens 150 Euro kosten.
  • Die Rente ist entweder lebenslang zu zahlen oder über einen Auszahlungsplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr geht. Der Rentenbeginn ist flexibel über fünf Jahre gestaltbar.
  • Es soll auch reine Auszahlungsprodukte geben. Die können dann anschließend anderswo in eine lebenslange Rente oder einen Auszahlungsplan bis 85 fließen.
  • Bis zu 30 Prozent des gebildeten Kapitals sollen auch per Einmalauszahlung direkt zum Rentenbeginn verfügbar sein.
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