Rentenpunkte, Zugangsfaktor, Rentenwert – die einzelnen Teile der Rentenformel klingen technisch und kompliziert. Dabei ist die Berechnung simpel. Deine staatliche Rente lässt sich mit nur vier Faktoren berechnen:
Bruttorente = Rentenpunkte x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor x Aktueller Rentenwert
Gehen wir die Faktoren kurz durch:
- Wie dein Gehalt in
Rentenpunkteumgerechnet wird, das haben wir schon in einem anderen Beitrag erklärt. - Der
Zugangsfaktorbestimmt darüber, ob deine Rente gekürzt oder erhöht wird - und zwar abhängig davon, ob du früher oder später in Rente gehst. Die Regel: Pro Monat, den du vor deiner Regelaltersgrenze aufhörst zu arbeiten, sinkt deine Rente dauerhaft um 0,3 Prozentpunkte - es sei denn, du hast 45 Versicherungsjahre voll. Es gibt dann also einen Abschlag von 3,6 Prozent pro Jahr. Andersrum bekommst du auch Zuschläge, wenn du später aufhörst. Für alle, die regelhaft in Rente gehen, gilt der Zugangsfaktor 1,0. Abschläge kannst du auch durch freiwillige Ausgleichszahlungen ausgleichen. - Der
Rentenartfaktorsteht und fällt – wie der Name schon verrät – mit der Art der Rente, die du beziehst. Die klassische Altersrente, die Rente wegen voller Erwerbsminderung und sogenannte Erziehungsrenten haben Faktor 1. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt der Rentenartfaktor bei 0,5 - sie bekommen also genau die halbe Rente. Vollwaisen haben den Faktor 0,2, Halbwaisen 0,1 und Witwen einen Rentenartfaktor von 0,55 oder 0,6. Mehr dazu findest du in den Grundlagen. - Der spannendste Faktor ist der aktuelle
Rentenwert. Er gibt an, wie viel Rente es pro Monat pro Rentenpunkt gibt. Im Moment sind das 40,79 Euro.
Ein sogenannter Eckrentner, der mit Regelaltersgrenze in Altersrente geht und 45 Rentenpunkte gesammelt hat, bekommt somit:
45 (Rentenpunkte) x 1,5 (Zugangsfaktor) x 1,0 (Rentenartfaktor) x 40,79 Euro (Rentenwert) = 1.835,55 Euro (Bruttorente)
Der Rentenwert wird jedes Jahr zum 1. Juli angepasst. Die Anpassung richtet sich nach der wirtschaftlichen Situation im Land, genauer nach der Höhe der Gehälter. Wenn in den Nachrichten von einer Rentenerhöhung die Rede ist, geht es eigentlich immer um den Rentenwert. Bei der jüngsten Erhöhung im Juni 2025 stieg er um 3,74 Prozent.
Rentenanpassungen bis 2024
Hier wird die Formel richtig spannend, denn der Rentenwert hat seine ganz eigene Berechnungsgrundlage. Bis 2024 wurde seine Höhe nach der Rentenanpassungsformel berechnet. Deren wichtigste Faktoren sind diese hier:
Das Gehaltsniveau
Wie sehr die Renten steigen, das soll sich in erster Linie danach richten, wie sich Löhne und Gehälter im Land entwickeln. Die Grundlage für die Rentenanpassung bildet deshalb ein Lohnfaktor, der auf der Entwicklung der durchschnittlichen Bruttolöhne in Deutschland aus allen versicherungspflichtigen Jobs fußt. Lohnsteigerungen werden allerdings nicht voll auf die Renten übertragen. Wie viel weitergegeben wird, richtet sich nach zwei weiteren Faktoren:
Der Beitragssatzfaktor
Steigende Rente können mit steigenden Rentenbeiträgen für Arbeitnehmer einhergehen. Immer wenn das passiert, bremst der sogenannte Beitragssatzfaktor den Rentenanstieg in Stück weit aus. Die Logik dahinter lautet, dass nicht die Arbeitnehmer allein Rentenanstiege finanzieren sollen, sondern Rentenbezieher auch einen Teil dazu beitragen - durch Verzicht auf die volle Erhöhung.
Der Nachhaltigkeitsfaktor
Auch der Nachhaltigkeitsfaktor soll für Fairness zwischen den Generationen sorgen, also zwischen Ruheständlern und arbeitender Bevölkerung. Einfach gesagt sorgt dieser Faktor dafür, dass bei einem steigenden Rentnerquotienten, wenn es also im Verhältnis zu Beitragszahlern mehr Rentner gibt, die Renten weniger stark stiegen - und umgekehrt. Tatsächlich hat der Nachhaltigkeitsfaktor, den es seit dem Jahr 2005 gibt, laut Bundesrechnungshof in zwanzig Jahren die Rentenanstiege zehnmal beschleunigt und zehnmal gedämpft. Erhöhungen kamen unter anderem in den Jahren zustande, in denen besonders viele Menschen zugewandert sind - und auch, weil Frauen und Ältere immer mehr arbeiten.
Schutzklausel und Nachholfaktor
Wenn die Durchschnittslöhne nicht steigen, könnten die Renten theoretisch auch sinken. Das allerdings verhindert eine Schutzklausel, die festlegt: Nominale Renten dürfen niemals sinken. Allerdings verfallen die eigentlich angesagten Kürzungen nicht einfach. Sie werden stattdessen, wenn die Löhne wieder steigen, nach und nach eingepreist. Das macht der sogenannte Nachholfaktor. Er bremst Rentenanstiege in Folgejahren so lang aus, bis die eigentlich nötigen Rückgänge, die die Schultzklausel verhindert, wieder reingeholt sind.
Rentenanpassungen seit 2025
Seit 1. Juli 2024 ist die Rentenanpassungsformel ausgesetzt. Beitragssatz- und Nachhaltigkeitsfaktor spielen bei der jährlichen Rentenanpassung daher aktuell keine Rolle mehr. Stattdessen greift eine weitere Sonderregel: das sogenannte Mindestsicherungsniveau. Die Rente wird unabhängig vom Ergebnis der Anpassungsformel weiter erhöht, so dass das Rentenniveau, also die Rente des Eckrentners, bei mindestens 48 Prozent des Durchschnittslohns liegt.
Die Niveauschutzklausel mit der 48-Prozent-Haltelinie kam im Jahr 2024 das erste Mal zum Einsatz. Das neue Rentenpaket der Bundesregierung schreibt sie nun bis zum Jahr 2031 fest. Das soll Ruheständlern eine verlässliche Absicherung im Alter bieten. Der Streit darum, wer das alles bezahlen soll, beschäftigte die Regierung in den vergangenen Monaten - und wird auch die kommenden Jahren fortdauern. Wir berichten fortlaufend in unserer Rubrik Aktuell.












