Die Rentendebatte dieser Tage läuft nach einer einfachen Konfliktlinie: Jung gegen alt. Es ist die sogenannte Junge Gruppe der CDU-Abgeordneten im Bundestag, die sich in den vergangenen Monaten immer wieder beklagte über das Rentenpaket, das die eigene Regierungspartei mit dem Koalitionspartner verhandelt und schließlich als Gesetzesvorschlag in den Bundestag eingebracht hat. Inhaltlich geht es in dem Streit um die technische Frage einer sogenannten Haltelinie. Substanziell geht es um Zusatzausgaben für die Rente in dreistelliger Milliardenhöhe. Und fundamental geht es um ein Grundprinzip des deutschen Sozialstaats: den sogenannten Generationenvertrag.
Solidarität über Generationen
Das staatliche Rentensystem fußt auf dem Umlageverfahren - und das bildet im Kern die Vereinbarung, die gemeinhin auch als Generationenvertrag verstanden wird: Die jüngere arbeitende Bevölkerung finanziert mit ihren Rentenbeiträgen den Ruhestand der älteren Ruheständler, die zur selben Zeit eine Rente beziehen. Im Gegenzug erwartet die arbeitende Bevölkerung dann natürlich eines Tages ihrerseits dasselbe von der Generation der Kinder und Enkel. Das soll eine zuverlässige Rente für alle ermöglichen - krankt aber daran, dass immer weniger Kinder immer ältere Rentner finanzieren müssen. Doch wie ist die Bundesrepublik überhaupt zu diesem System gekommen, das nun so unter Druck steht?
Die Geburtsstunde des Generationenvertrags
Vor dem Generationenvertrag gab es in Deutschland als Rente bloß ein kleines Zubrot. In den 1950er Jahren lag das mittlere Monatsgehalt bei rund 350 D-Mark und die durchschnittliche Rente bei 60 bis 80 D-Mark. Die wichtigste Altersversicherung war bis dahin die eigene Familie, dazu kamen Ersparnisse.
Nach dem Zweiten Weltkrieg und der Währungsreform war dieses System nicht mehr tragfähig. Der Kapitalstock der damaligen Rentenversicherung, die tatsächlich auf Kapitalanlagen beruhte, war größtenteils vernichtet worden. Vom sogenannten Wirtschaftswunder, das die Deutschen dann erlebten, profitierten Rentner gar nicht.
So richtete die Bundesregierung unter Bundeskanzler Konrad Adenauer im Jahr 1957 den sogenannten Generationenvertrag ein, besser gesagt die Rente im Umlageverfahren. Die Höhe der Rente koppelte man an die aktuellen Löhne und Gehälter, die Rentenzahlungen stiegen so deutlich und wurden erstmals zu einem echten Lohnersatz im Ruhestand.
Vom Generationenvertrag zur Bürde
Die größte Stärke dieses Umlageverfahrens: Die Rente blieb stabil, auch beim Wechsel zum Euro, bei Wirtschaftskrisen oder Inflation. Und bei der Wiedervereinigung konnte man ohne jeden Kapitalstock direkt Renten auszahlen, weil auch sofort Beitragszahler dazukamen.
Allerdings hat der Generationenvertrag deutliche Schwächen. Als man dieses System in Deutschland einführte, kamen nämlich sechs versicherungspflichtige Beitragszahler auf einen Ruheständler. Schon damals warnten Kritiker, dass das System auf Bevölkerungswachstum angewiesen sei. „Kinder kriegen die Leute immer“, soll Adenauer Kritikern damals entgegengehalten haben.
Es kam anders. Der demographische Wandel hat das Umlageverfahren längst an seine Grenzen gebracht. Heute kommen nur noch drei Beitragszahler auf einen Rentner, sehr bald werden es nur noch zwei sein. Denn die Kinderzahlen schrumpfen, während die Lebenserwartung steigt. Wenn in den kommenden Jahren die bevölkerungsreiche Babyboomer-Generation in den Ruhestand geht und eine riesige Lücke auf dem Arbeitsmarkt hinterlässt, muss die verbliebene arbeitende Bevölkerung all das mittragen. So wird der Generationenvertrag zur Generationenbürde. Die Konsequenz: Aus den Rentenbeiträgen allein lassen sich die Rentenzahlungen längst nicht mehr begleichen. Und wenn die Beiträge nicht steigen und die Renten nicht sinken sollen, dann heißt das: Der Staat muss immer mehr Steuern zuschießen. Geld, das dann anderswo für Zukunftsprojekte fehlt, wie die junge Generation gerade lautstark beklagt.












