Altersteilzeit macht den Übergang in die Rente sanfter. Rund 280.000 Menschen arbeiteten nach dem jüngsten Versichertenbericht der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2023 nur noch halb so viel. Sie kassieren aber fast drei Viertel ihres Nettogehalts. Wie funktioniert das? Die wichtigsten Fragen zur Altersteilzeit:
Wer darf in Altersteilzeit gehen?
Um Altersteilzeit zu beantragen, musst du drei Voraussetzungen erfüllen. Du musst:
- 55 Jahre oderälter sein,
- in den vergangenen fünf Jahren mindestens drei Jahre sozialversicherungspflichtig angestellt gewesen sein und
- nach der Altersteilzeit eine Altersrente beanspruchen können – also insgesamt mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
Hab ich einen Anspruch auf Altersteilzeit?
Nein. Es gibt zwar das Altersteilzeitgesetz, das die hier beschriebenen Regeln festlegt. Es gibt aber keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen sich also einigen. In vielen Unternehmen regeln Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge zwar Grundsätze der Altersteilzeit. Selbst dort kann der Chef im Einzelfall ber seine Zustimmung verweigern. Es ist also Verhandlungsgeschick gefragt.
Wie viele Stunden arbeitet man bei Altersteilzeit?
In der Altersteilzeit reduziert sich deine Arbeitszeit auf die Hälfte. Du verhandelst mit deinem Arbeitgeber, wie du die Stunden aufteilst. In der Praxis haben sich zwei Varianten durchgesetzt: das Teilzeit- und das Blockmodell.
Im Teilzeitmodell arbeitest du über die gesamte Länge der Altersteilzeit die Hälfte der Wochenstunden. Gehst du für vier Jahre in Altersteilzeit, arbeitest du also vier Jahre lang auf einer 50-Prozent-Stelle.
Im Blockmodell arbeitest du zunächst genauso weiter wie vorher (Aktivphase), anschließend musst du dann gar nicht mehr arbeiten (Passivphase).Bei vier Jahren Altersteilzeit arbeitest du also die ersten zwei Jahre zu 100 Prozent und machst dafür quasi zwei Jahre früher Schluss.
Wie viel verdienst du in Altersteilzeit?
Egal, ob Teilzeit oder Blockmodell: Du bekommst durchgehend dasselbe Gehalt – also auch in der Passivphase, in der du gar nicht mehr zur Arbeit gehst. Das Altersteilzeitgehalt setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Grundlage ist die Hälfte des vorherigen Bruttolohns. Dazu kommt ein steuer- und sozialversicherungsfreier Aufstockungsbetrag, den der Arbeitgeber laut Gesetz dazu zahlen muss. Der Aufstockungsbetrag liegt bei 20 Prozent des halbierten Bruttogehalts. Er berechnet sich also nach dieser Formel:
Aufstockungsbetrag (netto) = (Monatliches Bruttogehalt / 2) x 0,2
Ein Beispiel: Marta ist Abteilungsleiterin bei einem Konzern in Nordrhein-Westfalen. Sie hat zwei erwachsene Kinder, ist in Steuerklasse I eingetragen und zahlt einen Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent für ihre gesetzliche Krankenversicherung. Kirchensteuer zahlt sie nicht. Sie arbeitet 40 Stunden pro Woche und verdient im Monat 6.000 Euro brutto. Netto bekommt sie rund 3.500 Euro.
Geht Marta in Altersteilzeit, halbiert sich ihr Bruttogehalt zunächst auf 3.000 Euro. Abzüglich Steuern und Sozialabgaben bleiben ihr davon etwa 2.060 Euro. Nun stockt der Arbeitgeber, wie gesetzlich vorgeschrieben, 20 Prozent des halbierten Bruttolohns auf, in ihrem Fall sind das 600 Euro. Der Nettolohn in der Altersteilzeit steigt damit auf rund 2.660 Euro im Monat. Marta kommt also auf fast drei Viertel ihres ursprünglichen Nettogehalts, und das mit halb so viel Arbeit.
Warum müssen Altersteilzeitler so oft Steuern nachzahlen?
Altersteilzeitler zahlen oft mehrere hundert Euro Steuern nach. In unserem Beispiel etwa müsste Marta jährlich rund 900 Euro nachzahlen. Der Grund ist die sogenannte Progression im Steuertarif: Sie muss zwar nur auf das halbierte Bruttoeinkommen Steuern zahlen. Aber ihr Steuersatz bemisst sich am Gesamteinkommen. Und da zählt der Aufstockungsbetrag mit.
Abteilungsleiterin Marta zahlt durch den Aufstockungsbetrag durchschnittlich rund 19 Prozent Steuern auf ihr Jahreseinkommen von 36.000 Euro. Ohne Aufstockung wären es rund 17 Prozent. Die 900 Euro Unterschied, etwa 75 Euro pro Monat, holt sich das Finanzamt im Wege einer Nachzahlung.
TIPP: Sobald du in Altersteilzeit startest, solltest du für die Nachzahlung jeden Monat etwas zurücklegen. So hoch wie der Aufstockungsbetrag kann die Steuernachzahlung allerdings niemals sein. Unter dem Strich bleibt für dich also immer ein Plus.
Wie wirkt sich die Altersteilzeit auf die Rente aus?
Deine Rente sinkt kaum, obwohl du weniger arbeitest. Auch hier zahlt der Arbeitgeber zu. Er muss dafür sorgen, dass mindestens 90 Prozent der Rentenbeiträge, die vor Altersteilzeit an die Rentenversicherung geflossen sind, auch weiterhin gezahlt werden – obwohl du nur halb so viel arbeitest.
Praktisch läuft das so: Die auf dein Gehalt fälligen Rentenbeiträge teilst du dir wie gehabt mit dem Arbeitgeber. Der muss aber zusätzlich weitere Beiträge an die Rentenkasse abführen, so dass deine spätere gesetzliche Rente oft nur um etwa 10 bis 50 Euro monatlich schrumpft. Du solltest das im Hinterkopf behalten und diese kleine Rentenlücke mit Rücklagen oder einem Altersvorsorgedepot schließen. Durchrechnen kannst du alle Daten zur Altersteilzeit bei einer kostenlosen Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung oder über einen Online-Rechner.


















