Musst du Bürgergeld oder gar eine Privatinsolvenz beantragen, dann musst du dein gesamtes Vermögen offenlegen. Dazu gehören nicht nur Bargeld, Depots, Auto oder Schmuck, sondern auch deine Altersvorsorge. All das kommt auf den Prüfstand, solange du irgendwo Schulden hast und bevor du Bürgergeld bekommst. Die Sorge, die komplette Rente zu verlieren, ist aber unberechtigt – wenn du ein paar Dinge beachtest.
Die Pfändungsfreigrenze: So viel Einkommen bleibt dir
Eine der wichtigsten Regeln: Der Staat kann dir nicht alles nehmen. Dafür sorgt die sogenannte Pfändungsfreigrenze. Sie soll sicherstellen, dass Menschen genug zum Leben bleibt, und dass jemand, der arbeitet, nicht auf Sozialleistungen angewiesen ist, weil das ganze Einkommen gleich wieder beschlagnahmt wird. Für Renteneinkünfte gilt dasselbe. Auch sie werden höchstens zum Teil gepfändet.
Wie hoch die Pfändungsfreigrenze ist, hängt von den Lebensumständen ab. Zwei Beispiele: Eine alleinstehende Person mit einem Nettogehalt von 2000 Euro müsste, wenn sie Schulden hat, bis zu 311,50 Euro im Monat abgeben. Ein Elternteil mit einem Kind, das netto 2500 Euro verdient, würde monatlich nur 179,89 Euro abtreten. Der Rest fällt jeweils unter die Freigrenze. Die präzisen Pfändungsfreigrenzen nach Gehalt und unterhaltspflichtigen Personen findest du beim Bundesjustizministerium.
Von laufenden Rentenzahlungen kann also immer nur ein Teil gepfändet werden. Beim Blick auf die Ersparnisse für die Rente wird es komplizierter. Wer Geld zurücklegt und investiert, bildet nun mal Vermögen. Und das steht im Feuer, sobald jemand staatliche Unterstützung braucht oder Schulden zu begleichen hat. Jetzt entscheiden Details.
Deine Altersvorsorge im Pfändungscheck
Betriebliche Altersversorgung
Wenn du eine betriebliche Altersversorgung (bAV) aufbaust, erwirbst du damit im Arbeitsleben erst mal bloß eine sogenannte Anwartschaft auf eine spätere Rente – das heißt, du bildest vor dem Renteneintritt kein eigenes Kapital. Das ist eine gute Nachricht: Denn wenn das so ist, gibt es auch nichts zu pfänden. Und noch was: Du kannst auch weiter Geld in die bAV einzahlen, selbst wenn du privat überschuldet bist. Auch die sogenannte Gehaltsumwandlung ist pfändungssicher. Erst in der Auszahlungsphase, also im Ruhestand, gilt die Betriebsrente dann als ganz normales Einkommen. Folgen siehe oben.
Private Rentenversicherung
Zahlst du in eine private Rentenversicherung ein, wird es kniffliger. Im Ruhestand gehören die Zahlungen aus einer solchen Police wiederum zu den Einkünften. Das angesparte Kapital, das vor Rentenbeginn in einer solchen Police liegt, ist nur teilweise geschützt. Wie viel du behalten darfst, bestimmt das Alter. Vom 18. bis zum 27. Lebensjahr darfst du jährlich 6000 Euro ansparen, danach bis zum 67. Lebensjahr jährlich 7000 Euro. Alles, was du darüber hinaus in die Rentenversicherung steckst, wird dir im Zweifel zu 70 Prozent weggepfändet. Mit 47 Jahren wären also 200.000 Euro sicher, mit 67 dann maximal 340.000 Euro.
Damit der teilweise Pfändungsschutz greift, muss die Rentenversicherung ein paar Formalia erfüllen: Erstens darf sie keine Auszahlung vor dem Alter von 60 Jahren zulassen, außer bei Berufsunfähigkeit. Zweitens müssen vorzeitige Kündigung, Beleihung, Verpfändung oder Kapitalabtretungen ausgeschlossen sein. Drittens darf die Rente nur an Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder Kinder fließen. Und viertens muss die Police eine lebenslange Rente zahlen. Renten als Einmalzahlung sind nicht geschützt.
Tipp: Hast du einen Rentenversicherungsvertrag, der gegen eine dieser Regeln verstößt, kannst du ihn umwandeln. Das muss aber passieren, bevor du überschuldet bist. Und es kann dauern: Versicherungen haben immer bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres Zeit für eine Vertragsumstellung.
Lebensversicherungen
Eine Lebensversicherung darf anders als eine Rentenversicherung per se gepfändet werden, weil sie nicht als direkte Altersvorsorge gilt. Für Gläubiger ist das sogar besonders leicht, denn in der Regel gibt es ein Kündigungsrecht zum sogenannten Rückkaufwert. Gläubiger könnten aber auch warten, bis der Vertrag abgelaufen ist und dann die volle Summe zur Schuldentilgung nutzen.
Es gibt drei Möglichkeiten, Lebensversicherungen davor zu retten. Die erste: Du wandelst sie in eine Rentenversicherung um. Die zweite: Du räumst jemand anderem unwiderruflich das sogenannte Bezugsrecht im Erlebensfall ein. Heißt: Statt selbst von der Versicherung zu profitieren, könntest du das Geld beispielsweise deinem Partner oder deinen Kindern zusprechen. Damit bekommt es jemand anders - und so ist es sicher vor einer Pfändung bei dir, wie der Bundesgerichtshof in einem Urteil im Jahr 2003 bestätigt hat. Die dritte: Hast du die Lebensversicherung bereits einem anderen Gläubiger als Sicherheit angeboten, kann derjenige vorrangig darauf zugreifen. Angenommen, deine Tante leiht dir 50.000 Euro und du bringst in einem Vertrag deine Lebensversicherung als Sicherheit ein. Dann kann deine Tante das Geld pfänden, bevor es jemand anders tut.
Riester- und Rürup-Rente
Wer einen Riester- oder Rürup-Vertrag hat, braucht sich nicht sorgen. Diese Verträge sind pfändungssicher. Das hat der Bundesgerichtshof zuletzt im Jahr 2017 bestätigt. Den dazu nötigen Förderantrag solltest du beim Vertragsabschluss eingereicht haben.
Bank-Sparpläne, Bausparverträge und Depots
Hier schlägt jede Pleite voll durch: All diese Sparformen sind ungeschützt und können jederzeit komplett gepfändet werden.












