Zum 1. Januar 2027 tritt die Mütterrente III in Kraft. Mit dem neuen Gesetz können sich Eltern älterer Kinder höhere Kindererziehungszeiten anrechnen lassen. Mehr Erziehungszeit bedeutet mehr Rentenpunkte – und damit höhere Renten. Rund zehn Millionen Ruheständlerinnen werden davon profitieren, schätzt die Deutsche Rentenversicherung.
Und so sieht die neue Regel konkret aus: Alle Eltern bekommen künftig drei Rentenpunkte pro Kind auf ihr Rentenkonto gutgeschrieben. Bisher gab es für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, bloß zweieinhalb Punkte. Ein Rentenpunkt entspricht ab dem 1. Juli 2026 genau 42,52 Euro. Damit bekommen Eltern längst erwachsener Kinder dann ab Anfang 2027 monatlich 21,26 Euro mehr Rente pro Kind.
Wer kann sich Erziehungszeiten anrechnen lassen?
Die Kindererziehungszeiten werden immer dem Elternteil zugesprochen, das die Kinder überwiegend erzieht. Die Rentenversicherung geht dabei zunächst von den Müttern aus - auf Antrag können aber auch Väter die Mütterrente bekommen.
Die Rentenpunkte bekommt auch, wer durchweg arbeitet. Dabei gilt lediglich die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 8.450 Euro. Wer so viel oder mehr verdient, bekommt dann keine zusätzlichen Rentenpunkte für Kindererziehung dazu.
Ab wann erhöht sich die Rente?
Der zusätzliche halbe Rentenpunkt pro Kind muss nicht separat beantragt werden. Wer schon Kindererziehungszeiten im Versicherungskonto vermerkt hat, wird automatisch von der Änderung profitieren. Allerdings dauert es noch, bis das Geld auch auf dem eigenen Konto landet. Denn die Änderung wird zwar zum Januar 2027 wirksam, aber erst ab Januar 2028 ausgezahlt. Die Deutsche Rentenversicherung begründet das mit „sehr hohem technischen Umsetzungsaufwand“. Das Geld für 2027 wird nachgezahlt.
Die Mütterrente ist Teil der gesetzlichen Rente und wird bei der Berechnung von Sozialleistungen wie der Grundsicherung oder dem Wohngeld automatisch berücksichtigt. Deshalb kann es passieren, dass in diesen Fällen unterm Strich wenig von der Erhöhung bleibt.
Welche Kritik kommt an der Mütterrente?
Die Mütterrente ist umstritten. Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) ist sie eine der teuersten Rentenreformen der vergangenen Jahre. Schon im Jahr 2022 belastete die Mütterrente die Rentenverischerung mit rund 13 Milliarden Euro. Das zusätzliche Geld für die Mütterrente III soll aus Steuermitteln kommen. Das wirft Verteilungsfragen auf, zumal die Rente nach Gießkannen-Prinzip alle Einkommensschichten erreicht.
Die DIW-Auswertung zeigt aber auch: Bisher kommt die Mütterrente insbesondere älteren Frauen zugute, und zwar vor allem in unteren und mittleren Einkommensgruppen. Sie reduziert auch die Altersarmut. Eine Alternative könnte sein, Frauen im Erwerbsleben das Arbeiten zu erleichtern, etwa durch bessere Kinderbetreuung, Pflegeinfrastruktur oder eine Reform des Ehegattensplittings.



























