Die Riester-Rente gilt allgemeinhin als Flop. Nun wird sie 2027 durch das Altersvorsorgedepot ersetzt. Laut jüngsten Zahlen liegen mehr als 14 Millionen alte Riester-Verträge in deutschen Wohnungen. Manche werden noch aktiv bespart, andere ruhen bereits beitragsfrei. Hast du auch so einen Vertrag zu Hause? Oder überlegst, dieses Jahr noch einen Riester-Vertrag abzuschließen? Dann solltest du wissen, wie es nach der Reform mit den Verträgen weitergeht.
Zur Erinnerung: Die Riester-Rente wurde im Jahr 2002 als Ergänzung zur schrumpfenden gesetzlichen Rente eingeführt - als eine völlig neue und staatlich geförderte private Altersvorsorge. Der anfänglichen Euphorie folgte bald Ernüchterung: Die Verträge waren wegen hoher Abschluss- und Verwaltungskosten teuer, Wertzuwächs gab es wegen hoher Garantiepflichten, jahrelanger Niedrigzinsen und teils hoher Inflation kaum, trotz staatlicher Zulagen und Steuerboni. Und immer mehr Vertragsvarianten und komplizierte Förderbedingungen brachten die Riester-Rente noch mehr in Verruf.
So funktioniert die neue Riester-Rente
Jetzt wird die private Altersvorsorge wiederbelebt, und zwar preiswerter, flexibler, unkomplizierter und vor allem renditestärker. Mit Start des neuen Fördersystems, also dem Altersvorsorgedepot, erhältst du ab 2027 anders als bei der alten Riester-Rente nicht mehr eine starre Zulage, sobald du einen einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrag einzahlst. Stattdessen bekommen künftig alle ab zehn Euro Eigenbeitrag im Monat dieselbe anteilige Zulage: Es gibt 50 Prozent Zuschuss auf die ersten 30 Euro Eigenbeitrag im Monat und 25 Prozent für Beiträge zwischen 30 und 150 Euro pro Monat. Wer 360 Euro im Jahr selbst einzahlt, bekommt also 180 Euro dazu. Das ist mehr als die Pauschalzulage von 175 Euro im alten Riester-System. Die maximale Grundzulage steigt sogar auf 540 Euro pro Jahr.
Auch die Kinderzulage ändert sich. So gab es in der alten Riester-Rente für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, 185 Euro pro Kind pro Jahr vom Staat. Für Kinder, die nach 2008 geboren wurden, gab es 300 Euro pro Kind. Auch dieser Bonus hing wieder vom Mindesteigenbeitrag nach Einkommen ab. Künftig bekommt nun ein Elternteil für jeden gesparten Euro vom Staat pro Kind einen Euro Kinderzulage geschenkt. Maximal gibt es weiterhin 300 Euro Zuschuss pro Kind, das Geburtsjahr spielt allerdings keine Rolle mehr.
Für alle, die 25 Jahre oder jünger sind, gibt es obendrein noch einmalig einen Bonus für Berufseinsteiger in Höhe von 200 Euro.
Wie wechsele ich von der Riester-Rennte zum Altersvorsorgedepot?
Möchtest du von der Riester-Rente in das neue System wechseln, hast du ab Januar 2027 verschiedene Möglichkeiten dazu: Du kannst deinen bestehenden Vertrag mit einem formlosen Anschreiben an deinen Anbieter erstmal einfrieren. Ist er beitragsfrei gestellt, verzichtest du auf neue Förderungen, der Vertrag bleibt aber mit dem angesparten Kapital erhalten. Hast du bereits einen beitragsfreien Vertrag in der Schublade liegen, dann kannst du ihn einfach liegenlassen.
Zugleich hast du dann die Möglichkeit, einen neuen Vertrag mit dem neuen Altersvorsorgedepot abzuschließen. So wechselst du ins neue System und erhältst auch nur noch die neuen Förderungen.
Alternativ könntest du auch deinen bestehenden Riester-Vertrag weiterführen, denn für alle alten Verträge gilt ein Bestandsschutz. Das heißt, du darfst deinen alten Vertrag auch weiter besparen. Er wird dann genauso gefördert wie bisher. Wer will, kann sogar noch schnell dieses Jahr einen neuen Vertrag nach altem System abschließen, bevor das „Riestern“ Ende des Jahres endgültig ausläuft.
Schließlich kannst du den Riester-Vertrag auch in einen Neuvertrag überführen. Dann wählst du dafür das neue Altersvorsorgedepot ohne Garantie oder eines der neuen Garantieprodukte. Ab sofort gelten für deinen Vertrag die neuen Konditionen, du erhältst dafür auch die neue staatliche Förderung und nimmst das Kapital aus dem Bestandvertrag als Startkapital mit. Das alles ist ohne Zustimmung deines bisherigen Riester-Anbieters möglich, das Wechselrecht liegt einseitig und allein bei dir. Beim Wechsel solltest du allerdings mit Kosten rechnen. So können Wechselgebühren, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen.
Wenn du deinen alten Riestervertrag stattdessen endgültig kündigen willst, kannst du das weiterhin fristgemäß tun. Beachte: Das Kapital aus dem Riester-Vertrag verliert danach seinen Pfändungsschutz. Außerdem musst du in diesem Fall alle staatlichen Förderungen oder Steuerersparnisse aus den einzelnen Jahren zurückzahlen, der Anbieter zieht zudem weitere Kosten ab. Am Ende kann es passieren, dass du sogar im Minus landest. Rechne das am besten genau durch, bevor dich dazu entscheidest. Meist ist das beitragsfreie Weiterführen die bessere Wahl.
Lohnt sich der Wechsel für alle?
Trotz ihres schlechten Rufs: Für manche Menschen kann die alte Riester-Rente vorteilhaft sein. Dazu gehören Alleinerziehende und andere Menschen mit geringem Einkommen und vielen Kindern.
Ein Rechenbeispiel nachdem alten Riester-System:
Eine Alleinerziehende hat drei Kinder, die nach 2008 geboren wurden. Sie bekommt pro Kind 300 Euro Zulage im Jahr sowie für sich selbst die Grundzulage von 175 Euro. Macht zusammen 1.075 Euro Zulagen. Voraussetzung: Sie muss selbst vier Prozent des Bruttojahreseinkommens aus dem Vorjahr sparen. Der nötige Eigenbeitrag dafür ergibt sich nach Abzug der Zulagen. Bei einem Bruttojahreseinkommen von 30.000 Euro hieße das:
30.000 € x 4 % = 1.200 € Mindestsparrate/Jahr
1.200 € - 1.075 Euro Zulagen= 125 € Eigenbetrag/Jahr
So erhält sie bei einem jährlichen Eigenbeitrag von 125 € eine staatliche Förderung von 1.075 €.
Ein Rechenbeispiel nach dem neuen Altersvorsorgedepot:
Nach dem neuen System könnte sie ebenfalls bis zu 300 Euro Förderung je Kind erhalten, insgesamt also bis zu 900 Euro Kinderzulage – dafür muss sie aber 300 Euro selbst sparen. Dafür gäbe es dann weitere 150 Euro Zuschuss obendrauf, insgesamt also 1.050 Euro bei 300 Euro Eigenbeitrag im Jahr.
Wollte sie insgesamt 1.075 Euro Förderung vom Staat erhalten, müsste sie noch mehr selbst einzahlen – nämlich 350 Euro.
Was die Beispiele zeigen:
In einigen Fällen können sich die alten Verträge vom Zuschuss her mehr lohnen als die neuen – allerdings um den Preis deutlich geringerer Renditeaussichten und höherer Kosten.
Dabei muss das alles auch keine Entscheidung für immer sein: Sollte sich eines Tages deine Situation ändern, kannst du jederzeit einen Neuvertrag nach dem neuen System abschließen und den alten Vertrag ruhen lassen. Zum Beispiel, wenn deine Kinder eines Tages nicht mehr kindergeldberechtigt sind und du so den Anspruch auf Kinderzulagen verlierst.
Wahrscheinlich lohnt sich, Kinderzulagen hin oder her, das neue Altersvorsorgedepot unterm Strich eh mehr für dich, schon weil du damit auf lange Sicht renditestärker anlegen kannst.
Achtung: Ist der Neuvertrag einmal abgeschlossen, verlierst du deinen Bestandsschutz für den alten Riester-Vertrag. Doppelt fördern lassen geht nicht: Die Förderungen nach altem System sind, einmal aufgegeben, endgültig passé.
































