Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein neues, staatlich gefördertes Produkt zur Altersvorsorge, das zum 1. Januar 2027 mit Inkrafttreten des Altersvorsorgereformgesetzes eingeführt wird. Es ist der Nachfolger der sogenannten Riester-Rente und bringt einen echten Systemwechsel für die staatlich geförderte private Vorsorge. Die wichtigsten Änderungen: Der Zwang zu garantiebasierten Produkten entfällt zugunsten höherer Renditechancen. Die teils komplizierten Förderbedingungen wurden vereinfacht und die Variantenvielfalt verschlankt. Es sind deutlich höhere Zuschüsse drin. Und: Auch Selbständige können das neue Angebot nutzen.
Welche Arten des Altersvorsorgedepots gibt es?
Der Staat plant für das Modell unterschiedliche Varianten:
Variante 1: Der Altersvorsorgedepot-Vertrag.
Das ist ein Depot, das du selbst mit Fonds bestücken kannst. Die Auswahl istdabei etwa eingeschränkt. So sind nur Investmentfonds und ETF bis zur Risikoklasse 5 von 7 zugelassen. Das deckt in normalen Börsenzeiten breitinvestierte Aktienfonds mit ab, aber keine noch spekulativeren Investments. Außerdem kannst du in sogenannte Offene Alternative Investmentfonds (Publikums-AIF) sowie Europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF) investieren, beides ebenso bis Risikoklasse SRI 5. Zugelassen sind darüber hinaus Staatsanleihen und andere öffentliche Euro-Schuldverschreibungen.
Variante 2: Der Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge.
Der Standarddepot-Vertrag wird als Pflichtangebot online und ohne Beratung abschließbar sein. Darin stecken immer zwei feste Investmentfonds, ein risikoarmer (Risikoklasse 1-2 von 7) und einer mit mittlerem Risiko (3-5). Die Aufteilung zwischen beiden Fonds steuert standardmäßig der Anbieter, fünf Jahre vor Auszahlungsbeginn wird der Anteil des riskanteren Fonds auf 50 Prozent abgesenkt, zwei Jahre vorm Ende auf 30 Prozent. Wer will, kann aber jederzeit auch eine andere Aufteilung wählen. Die Kosten sind auf höchstens 1 Prozent pro Jahr gedeckelt.
Es soll auch ein Standarddepot-Angebot eines öffentlichen Trägers geben - hier sind aber noch keine Details bekannt.
Variante 3: Das Garantie-Produkt.
Wie in der Riester-Welt wird es weiterhin eine versicherungsförmige Lösung mit nominaler Kapitalgarantie geben. Bedeutet: Zu Beginn der Auszahlungsphase wirddas eingezahlte Kapital einschließlich aller Zulagen sicher zu 100 Prozent zurVerfügung stehen. Auch eine Variante mit 80-Prozent-Garantie ist möglich.
Wie viel Förderung gibt es für das Altersvorsorgedepot?
Die Förderung ist in allen Varianten gleich und richtet sich nach deinem eigenen Beitrag. Für die ersten 360 Euro im Jahrbekommst du vom Staat 50 Prozent dazu. Für Beiträge zwischen 360 und 1.800 Euro gibt es 25 Prozent Zuschuss. Bedeutet: Wer 30 Euro pro Monat zurücklegt, bekommt 180 Euro im Jahr dazu. Wer 150 Euro pro Monat investiert, bekommt die maximale Förderung von 540 Euro.
Wenn du Kinder hast, legt der Staat pro Kind noch mal bis zu 300 Euro drauf. Auch hier hängt die Förderung am Eigenbeitrag: Pro Kind packt der Staat noch mal 100 Prozent Zuschuss drauf. Für den vollen Kinderzuschlag muss du also mindestens 300 Euro im Jahr selbst sparen, das entspricht 25 Euro im Monat.
Schließt du einen Depotvertrag ab und bist noch unter 25 Jahre als, bekommst duauch noch einen einmaligen Bonus von 200 Euro zum Start.
Du musst mindestens 120 Euro jährlich einzahlen, also 10 Euro im Monat.
Was kostet das Altersvorsorgedepot?
Die Effektivkosten für den Standarddepot-Vertrag sind auf höchstens 1,0 Prozent pro Jahr begrenzt. Beim Altersvorsorgedepot-Vertrag und der Garantie-Variante können die Kosten auch höher sein. Gesonderte Abschlusskosten für die Verträge, die nur während der ersten Jahre anfallen (sogenannte Zillmerung) sind nicht erlaubt. Du kannst den Anbieter zudem jederzeit wechseln. Die Wechelsgebühr darf höchstens bei 150 Euro liegen, nach 5 Jahren ist der Wechsel komplett kostenlos.
Was wird aus meinem Riester-Vertrag?
Dein Riester-Vertrag kann zu den bisherigen Konditionen weiterlaufen, es gibt also einen Bestandsschutz. Du kannst aber auch jederzeit mit dem dort angesparten Guthaben zu einem Altersvorsorgedepot wechseln. Dritte Möglichkeit: Du stellst den Riester-Vertrag beitragsfrei und schließt ein neues Altersvorsorgedepot ab. Details haben wir hier für dich zusammengestellt.
Muss ich Steuern auf das Vermögen in meinem Altersvorsorgedepot zahlen?
Während der Ansparphase zahlst du auf die Erträge in dem Depot keine Steuern. Du kannst darüber hinaus Beiträge als Sonderausgaben direkt von der Steuer absetzen; und zwar bis zu 1.800 Euro Eigenbeitrag sowie sämtliche Zulagen, also bis zu 540 Euro Grundzulage plus 300 Euro pro Kind. Im Alter wird das angesparte Vermögen dann bei Auszahlung mit deinem individuellen Einkommensteuersatz besteuert. Das nennt man auch nachgelagerte Besteuerung. Der größte Vorteil: Der Zinseszinseffekt kann voll wirken und wird nicht durch zwischenzeitliche Steuerabzüge geschmälert.
Für den nicht-geförderten Teil des Vermögens, also alles, was über die 1.800 Euro pro Jahr hinausgeht, gilt bei Verrentung die sogenannte Ertragsanteilsbesteuerung. Der Ertragsanteil ist der steuerpflichtige Anteil der Rentenauszahlung und gesetzlich vorgegeben. Er richtet sich nach deinem Alter bei Auszahlungsbeginn: Bei 65 Jahren liegt er bei 18 Prozent, bei 70Jahren bei 15 Prozent. Es unterliegt also nur ein kleiner Anteil der Rente der persönlichen Einkommensteuer.
Wer sich gegen die lebenslange Rente entscheidet und Kapital entnimmt, zahlt darauf dieselben Steuern wie bei einem anderen Depot auch. Nach zwölf Jahren gilt das sogenannte Halbeinkünfteverfahren. Steuerberatungen kennen die Details.
Ab wann komm ich an das Geld aus dem Altersvorsorgedepot?
Frühstens möglich ist die Auszahlung mit 65 Jahren, spätestens mit 70. Nur, wenn du schon früher in Rente oder Pension gehst, kannst du ausnahmsweise eher auf das Vermögen zugreifen. Wenn du dir schon vor der Rente etwas auszahlen möchtest, musst du Zuschüsse und Steuerersparnis zurückzahlen. Mit einer Ausnahme: Vermögen für den sogenannten Altersvorsorge-Eigenheimbetrag wie aus einem sogenannten Wohn-Riester-Vertrag kannst du schon früher nutzen.
Das Vermögen, für das du keine Förderung bekommen hast, kannst du dir übrigens ohne Probleme jederzeit auszahlen lassen. Du musst es dann nur entsprechend versteuern.
Welche Möglichkeiten habe ich für die Auszahlung im Alter?
Du kannst zwischen einer lebenslangen Leibrente oder einem befristeten Auszahlungsplan wählen. Bei der Leibrente erhältst du bis zu deinem Tod monatlich eine Rentenzahlung. Der befristete Auszahlungsplan läuft mindestens solange, bis du zu 85 Jahre alt bist. Zu Beginn der Auszahlungsphase kannst du dir zudem bis zu 30 Prozent des Gesamtvermögens auf einmal auszahlen lassen.
Kann ich Vermögen aus meinem Altersvorsorgedepot vererben?
Bei einer lebenslangen Leibrente kannst du Vermögen generell nicht vererben. Du kannst mit deinem Anbieter aber eine sogenannte Rentengarantiezeit vereinbaren. Dann gilt: Stirbst du innerhalb des Garantie-Zeitraums, bekommen deine Erben das Restvermögen. Beim befristeten Auszahlungsplan ist das Vermögen dagegen vererbbar. Allerdings müssen Erben dann die staatliche Förderung zurückzahlen. Ehepartner erben ohne Abzüge.





































