Höhere Beiträge, mehr Arbeit, später in Rente. Um die Rentenversicherung zu stabilisieren, liegen jede Menge Vorschläge auf dem Reformtisch. Auch die rund zwei Millionen Beamten im Land – Lehrer, Polizisten, Feuerwehrleute, Staatsanwälte und Co. – sind ins Visier der Politik geraten. Sie zahlen bisher nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein, bekommen stattdessen eine staatliche Pension. Mit der nächsten Rentenreform könnte sich das ändern.
Vor allem die SPD um Arbeitsministerin Bärbel Bas drängt auf einen Systemwechsel, fordert, die Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung zu holen. Ihre Idee: Die Rentenkasse hätte mehr Beitragszahler, der Staat müsste weniger Steuern zuzahlen. Anfang Juli will die Regierung über eine große Rentenreform betraten – dann könnte die Sache ernst werden.
Wie viel Pension bekommen die Beamten eigentlich?
Zwischen der Pension der Beamten und der gesetzlichen Rente klafft ein gewaltiger finanzieller Unterschied: Das monatliche Ruhegehalt von Beamten liegt im Durchschnitt bei 3.416 Euro. Die durchschnittliche gesetzliche Rente eines Angestellten in Deutschland liegt nur bei 1.289 Euro.
Die Beamtenversorgung ist allerdings auch als sogenannte Vollversorgung gedacht, das heißt, es gibt beispielsweise keine Betriebsrenten dazu. Wie hoch die Pension ausfällt, hängt von der Dienstzeit ab. Um sich überhaupt für das Ruhegehalt zu qualifizieren, sind fünf Jahre Beamtendasein nötig. Für jedes Dienstjahr in Vollzeit gibt es dann ein von 1,79375 Prozent der sogenannten ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge. Am Ende der Laufbahn sind nach 40 Dienstjahren in Vollzeit maximal 71,75 Prozent drin. Im Schnitt lag das Ruhegehalt bei Beamten im vergangenen Jahr bei rund 67 Prozent.
Die Höhe der Pension in Prozent bezieht sich dabei auf die Dienstbezüge während der letzten beiden Jahre vor Pensionierung, inklusive der sogenannten Familienzuschläge. Abhängig von der Besoldungsgruppe und dem Bundesland werden die ruhegehaltsfähigen dann Dienstbezüge noch mal leicht reduziert. Dafür gibt es einen Absenkungsfaktor zwischen 1 (=ohne Abzüge) und 0,9901.
Anrechnen lassen sich auch Jahre bei der Bundeswehr und im Zivildienst sowie Ausbildungsjahre wie das Referendariat. Angestelltenjahre bei derselben Dienststelle bis zur Verbeamtung zählen ebenfalls dazu. Ein typisches Beispiel dafür sind Lehrer, die oft nach Ausbildung zuerst als angestellte Vertretungskraft arbeiten, bevor sie auf einer Planstelle verbeamtet werden.
Ein Rechenbeispiel:
Ein Beamter erhält 4.788 Euro an ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen. Abzüglich des Korrekturfaktors von 0,9901 wären davon 47 Euro weniger anzurechnen, also 4.741 Euro. Hat er nun 40 Dienstjahre in Vollzeit vollendet und erhält den vollen Ruhegehaltssatz von 71,75 Prozent beläuft sich die Pension auf 3.402 Euro.
Was bringt es, Beamte ins Rentensystem zu holen?
Würden Beamten in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, würde das solidarische System gestärkt, weil eben fast zwei Millionen Menschen mehr in die Rentenkasse einzahlen. Allerdings hat die Sache gleich mehrere Haken. So spart es zumindest kurz- bis mittelfristig sicher kein Geld, Beamte in die gesetzliche Rente einzubeziehen. Im Gegenteil: Würde man alle Beamten in Deutschland von heute auf morgen in das gesetzliche Rentensystem überführen, müssten Bund, Länder und Kommunen nicht nur die Pensionäre weiterhin bezahlen, was mit Steuergeldern geschieht. Sie müssten zusätzlich auch Beiträge in die Rentenversicherung für alle aktiven Beamten leisten.
Nach einer Hochrechnung des Instituts der Deutschen Wirtschaft wären dafür rund 20 Milliarden Euro im Jahr fällig. Beamte führen bislang keinerlei Beiträge für ihre Pension ab, so dass die anderswo übliche Kostenteilung der Rentenversicherungsbeiträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einer massiven Gehaltskürzung für Beamte gleichkäme. Das arbeitgebernahe Wirtschaftsforschungsinstitut weist auch darauf hin.
Auch die rechtlichen Hürden für eine Reform sind hoch: Denn die Beamtenversorgung basiert auf dem sogenannten Alimentationsprinzip, das das Bundesverfassungsgericht aus dem Grundgesetz herleitet. Danach sind Staatsdiener auch im Ruhestand angemessen zu versorgen. Einer Neuregelung müssten alle Bundesländer zustimmen. Und wer schon verbeamtet ist, kann sein Recht auf Pension juristisch ohnehin kaum verlieren. Nach einer Reform könnte es nach Einschätzungen des Wirtschaftswissenschaftlers Bert Rürüp daher 65 Jahre dauern, bis alle öffentlichen Bediensteten in die gesetzliche Rentenkasse einzahlten.
Und dann würde auch noch das Beamtentum an Attraktivität verlieren. Wer dem Staat lebenslange Treue schwört und im Gegenzug auf manche Privilegien und Grundrechte verzichtet, etwa das Streikrecht und Teile des Arbeitsschutzes, erwartet womöglich eine Besserstellung im Ruhestand. Angesichts des Fachkräftemangels müsste man dann gegebenenfalls die Arbeitsbedingungen anderswo attraktiver gestalten. Etwa durch höhere Grundgehälter.
Fazit
Langfristig kann man es als solidarischen Akt verstehen, auch die Beamten ins Sozialversicherungssystem zu holen. In den kommenden Jahrzehnten aber wäre das mit einer Menge juristischer Herausforderungen verbunden und hätte zudem kaum einen finanziellen Mehrwert. Bei der Sicherung der gesetzlichen Rente hilft es jedenfalls nicht, Beamte demnächst in Rente zu schicken statt in Pension.




































