Viele haben große Pläne für den Ruhestand: eine Fernreise, ein neues Hobby oder ein Ehrenamt. Doch um Zeit und vor allem Geld dafür zu haben, muss das Einkommen gesichert sein. Ein großer Baustein ist dabei meistens die gesetzliche Rente. Jeder vierte Deutsche bezog Mitte 2025 eine gesetzliche Rente. Damit das Geld rechtzeitig auf dem Konto landet, müssen (angehende) Ruheständler die gesetzliche Rente rechtzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Wie sie dabei am besten vorgehen.
Welche Fristen gelten?
Für Altersrenten empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung, den Antrag mindestens drei Monate vor Rentenbeginn zu stellen. Wer das verschläft, bekommt die Rente noch bis zu drei Monate rückwirkend ausgezahlt. Danach verfällt die Rente nicht, sie beginnt aber frühestens mit dem Antragsmonat, wird also nicht mehr rückwirkend gezahlt.
Wer früher in Rente gehen will, kann die Rente für langjährige Versicherte beantragen. Die Regel: Wer 35 Jahre eingezahlt hat und zwischen 1949 und 1963 geboren ist, kann schon vor dem 67. Geburtstag ohne Abschlag in Rente gehen. Wer nach 1963 geboren ist, kann frühestens mit 63 in Rente, muss allerdings Abzüge in Kauf nehmen.
Pro Monat, den man vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, wird die monatliche Rente dauerhaft um 0,3 Prozent gekürzt – man bekommt also bis ans Lebensende weniger Geld. Dafür beginnen die Rentenzahlungen früher. Der Online-Rechner der Deutschen Rentenversicherung hilft dabei, Abschläge für einen früheren Rentenbeginn auszurechnen.
Wer 45 Versicherungsjahre vorweisen kann, bezieht die sogenannte Rente für besonders langjährige Versicherte. Jahrgänge ab 1964, die erst mit 67 regelhaft in Rente gehen, können auf diesem Wege frühestens ab 65 Jahren volle Rente beziehen.
Bei der Rente für langjährig Versicherte wie auch der Rente für besonders langjährig Versicherte gilt es, mindestens drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn, einen Antrag einzureichen. Und es kann sich lohnen, das schnell zu tun, wenn man bald mit 63 oder eben ein paar Monate später ohne Abschläge in Rente gehen will. Die Regierung will nach Vorschlägen der Rentenkommission die sogenannte „Rente mit 63“, also die abschlagsfreie Frührente nach 45 Beitragsjahren abschaffen. Und auch die Grenze für die Frührente mit Abschlägen könnte bald steigen. Entsprechende Gesetze sollen noch dieses Jahr in Kraft treten.
Was brauchst du für den Antrag?
- Ein Ausweisdokument
- Die Rentenversicherungsnummer
- Die Anschrift der Krankenkasse und die dazugehörige Versicherungsnummer (steht auf der Versichertenkarte)
- Kontodaten für die Rentenauszahlung
- Steueridentifikationsnummer
- Geburtsurkunden der Kinder
- Gegebenenfalls zusätzliche Versicherungsunterlagen für noch fehlende Zeiten
Hast du alles zusammen, solltest du den Rentenantrag anschauen. Du kannst das Formular hier herunterladen. Neben organisatorischen Fragen zur Person und zur Auszahlungsweise ist ein wichtiger Posten dein Versicherungsverlauf. Hier ist genau dokumentiert, wann du wie viel in die Rentenkasse eingezahlt hast, wo es Lücken gab und welche Zeiten du auch ohne Einzahlung anrechnen lassen kannst. Das ist besonders relevant, wenn du in Frührente gehen willst und dafür eine Mindestversicherungszeit erfüllen musst. Mutterschutzzeiten, Arbeitslosigkeit und Studium können hier unter Umständen berücksichtigt werden, auch wenn du in den Jahren keine Beiträge gezahlt hast. Kindererziehungszeiten, Mütterrente und die Zeiten für die Pflege von Angehörigen zählen sogar als echte Beitragsjahre und wirken sich damit direkt auf die Rentenhöhe aus.
Ein weiterer wichtiger Punkt sind Einkünfte und Sozialleistungen, die du bis zum Rentenbeginn beziehst. Kranken- oder Arbeitslosengeld musst du im Antrag angeben, weil sich das auf die Rentenberechnung auswirken kann. Und: Mit Renteneintritt wechselsn gesetzlich Versicherte dann in der Regel in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR).
Wie geht es weiter?
Wenn du das Formular durchgesehen hast, merkst du schnell, was du direkt beantworten kannst und wo es noch hapert. Hast du keine Probleme, kannst du deinen Antrag gleich hier online einreichen oder ihn per Post an deinen Rententräger schicken. Wer zuständig ist, steht im Briefkopf bei Post von der Rentenversicherung. Manchmal lassen sich kleinere Fragen auch über das kostenlose Servicetelefon deines Trägers klären. Alternativ kannst du es auch über das bundesweite Servicetelefon probieren (Die Telefonnummer: 0800 1000 4800). Bei größeren Fragezeichen lohnt es sich, eine der vielen kostenlosen Beratungsstellen aufzusuchen. Wo du die nächste Beratungsstelle findest, steht hier.
Nach der Antragstellung erhältst du einen Rentenbescheid. Hier steht verbindlich drin, wie viel gesetzliche Rente du monatlich bekommst, ab wann die Zahlungen beginnen und welche Zeiten für die Berechnung berücksichtigt wurden. Wenn du mit einer Entscheidung nicht einverstanden bist, kannst du Widerspruch dagegen einlegen. Lebst du in Deutschland, hast du dafür einen Monat Zeit, wenn du deinen Rentenbescheid erhalten hast. Der Widerspruch erfolgt formlos, aber schriftlich an die zuständige Rentenversicherung – es kommen also erstmal keine großen Kosten oder Aufwand auf dich zu. Danach kannst du in Ruhe offene Fragen klären.






































