Gesetzliche Rente, Betriebsrente, Altersvorsorgedepot... Bei all den verschiedenen Vorsorgebausteinen kann man schnell die Übersicht verlieren. Du hast dich vielleicht auch schon mal gefragt, worin sich die einzelnen Bestandteile eigentlich unterscheiden. Wie wichtig sie sind. Und woher das Geld für die Vorsorge kommt. Um den Durchblick zu bekommen, solltest du dir die Altersvorsorge in Deutschland als Drei-Säulen-System klarmachen.
Die erste Säule ist für die meisten Menschen die wichtigste: Es ist die gesetzliche Altersvorsorge. Dazu gehören neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch berufsständische Versorgungswerke und die Alterssicherung der Landwirte, aber auch die Beamtenversorgung mit Pensionen. Gemeinsam ist diesen recht unterschiedlichen Systemen, dass die meisten Berufstätigen Pflichtbeiträge in Versicherungen einzahlen müssen. Später bekommen sie dann dafür eine lebenslange Rente.
Die gesetzliche Rente bietet die Grundlage für die Altersvorsorge, reicht aber meist nicht aus, um seinen Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Daher kommt eine zweite Säule hinzu: die betriebliche Altersversorgung, kurz bAV. Die organisiert der Arbeitgeber. Er wählt auch die Modelle aus, die er anbieten will. Dafür gibt es jede Menge Möglichkeiten: Direktzusagen und Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds, Unterstützungskassen und das sogenannte Sozialpartnermodell. Egal, wohin: In der Regel fließt ein Teil des Bruttoeinkommens im Wege der sogenannten Gehaltsumwandlung Monat für Monat in die bAV. Einen Teil zahlt oft der Arbeitgeber zu. Die bAV ist freiwillig - ein Angebot dazu ist Pflicht.
Die dritte Säule bildet schließlich die private Altersvorsorge. Dazu zählen private Rentenversicherungen, Immobilien, ETFs, klassische Sparprodukte und staatlich geförderte Produkte wie die Riester-Rente und ab 2027 das neue Altersvorsorgedepot.
Wie ist dieses System entstanden?
Das Drei-Säulen-Modell ist nicht nur bloß eine Denkfigur, sondern ein sozialpolitisches Konzept. Um es zu verstehen, muss man bis ins Jahr 1889 zurückgehen. Da führte der damals amtierende Reichskanzler Otto von Bismarck in Deutschland die weltweit erste gesetzliche Rentenversicherung ein. Das Ziel war noch bescheiden: Es ging darum, Arbeiter vor extremer Armut zu schützen. Wer 70 Jahre alt war und mindestens 30 Jahre lang gearbeitet hatte, bekam dazu eine Rente. Mit der heutigen Rente lässt sie sich aber nicht vergleichen, es war eher ein kleiner Zuschuss. Familie und private Ersparnisse blieben vorerst die wichtigsten Stützen im Alter.
In der Weimarer Republik entwickelte sich das staatliche System dann weiter. Das Rentenalter sank von 70 auf 65 Jahre, auch eine Witwenrente wurde eingeführt. Die beiden Weltkriege und auch die Hyperinflation von 1923 vernichteten das angesparte Kapital der Rentenkassen allerdings mehrfach. Bundeskanzler Konrad Adenauer zog 1957 eine Konsequenz und stellte das System auf ein sogenanntes Umlageverfahren um. Seitdem fließen die Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr in einen Topf zur Kapitalanlage, sondern gehen direkt an die Rentner raus. Die Rentenzahlungen werden so aus den laufenden Beitragseinnahmen generiert, die Jüngeren arbeiten für die Rente der Senioren mit. Das Prinzip heißt auch Generationenvertrag. Die gesetzliche Rente wurde damit zur Sicherung des Lebensstandards ausgebaut und an die Lohnentwicklung gekoppelt.
Was ist das Problem des Umlageverfahrens?
Der Generationenvertrag funktionierte so lang gut, wie die nachfolgenden Generationen wuchsen. In den 1950er und 1960er Jahren funktionierte das besonders leicht. Der wirtschaftliche Aufschwung und die geburtenstarke Generation der Baby-Boomer sorgten für genug Einzahlungen. Spätestens seit den 1990er Jahren zeigt der demografische Wandel jedoch Wirkung: Die Menschen leben länger, geburtenschwache Jahrgänge häufen sich. Wer länger Rente bezieht, braucht aber mehr Einzahler, nicht weniger. Das staatliche System gerät damit finanziell immer mehr unter Druck, das Rentenniveau sinkt Stück für Stück - während die Beiträge steigen.
Die 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamts gibt einen Einblick in die aktuelle Lage: Die Zahl der Menschen im Alter ab 67 Jahren ist bereits zwischen 1990 und 2024 um 62 Prozent von 10,4 Millionen auf 16,7 Millionen gestiegen und wird bis Ende der 2030er Jahre um weitere vier bis fünf Millionen auf mindestens 20,5 Millionen wachsen. Gleichzeitig werden bis 2035 rund 6,2 Millionen Menschen weniger Deutsche im erwerbsfähigen Alter sein. Um diese Verluste abzufangen, müssten jährlich mehr als eine halbe Millionen Menschen zwischen 20 und 66 Jahren zuwandern. Aktuell sind es nur um die 250.000 Personen pro Jahr. Bleibt das in etwa so (siehe Grafik: Variante 2), dann schrumpft die Zahl der sogenannten Erwerbsfähigen, die überhaupt in die Rentenkasse einzahlen können, in den kommenden zehn Jahren um etwa vier Millionen. Heißt: In zehn Jahren müssen etwa vier Millionen weniger Erwerbsfähige im Umlageverfahren die Renten von vier Millionen mehr Rentnerinnen und Rentnern schultern.
Und was ist die Lösung?
2001 reagierte die Politik erstmals auf die demografische Veränderung: Der damalige Bundesarbeitsminister Walter Riester setzte durch, die gesetzliche Rente verstärkt durch eine betriebliche und eine neue private Vorsorge zu ergänzen. Das Drei-Säulen-Modell wurde so zum Leitbild der Rentenpolitik. 2002 folgte die Riester-Rente als staatlich geförderte private Altersvorsorge, die das sinkende Rentenniveau ausgleichen sollte. Zulagen und Steuervorteile sollten als Anreize dazu dienen. Weil Anbieter die eingezahlten Beiträge jedoch stets garantieren mussten und zudem hohe Kosten entstanden, entpuppten sich Riester-Verträge oft als teuer und kaum rentabel. Daher folgt zum 1.1. 2027 nun ein Nachfolgeprodukt für die dritte Säule: Das Altersvorsorgedepot - ohne Garantiezwang, mit begrenzten Kosten und mit einem leichter verständlichen System staatlicher Zuschüsse.



































