Unser Rentensystem ist überlastet. Mehr als 100 Milliarden Euro schießt der Staat heute bereits jährlich zu, um das Rentenniveau und all die zusätzlichen Leistungen der Rentenversicherung stabil zu halten. Und wenn in den kommenden Jahren die Babyboomer-Generation in Rente geht, wird sich die Lage dramatisch verschärfen. Denn die Zahl der Rentnerinnen und Rentner wächst sprunghaft an, während die Zahl der Beitragszahler schrumpfen wird, weil viel geburtenschwächere Jahrgänge auf den Arbeitsmarkt nachrücken als ihn verlassen. Entlastung sollen die Vorschläge der Rentenkommission bringen. Wir stellen die wichtigsten Änderungen vor und klären, wer von der Reform profitieren und wer verlieren könnte.
Gewinner: Vorteil für Jüngere und mehr
Der Tenor in der Berichterstattung und Bewertung der Vorschläge war bislang eindeutig: Sie gehen in die richtige Richtung. Einer der wichtigsten Punkte dabei bezieht sich auf den Aufbau einer kapitalgedeckten Zusatzrente. Ab dem Jahr 2028 sollen, so der Vorschlag der Kommission, alle Beitragszahler zusätzlich zur umlagefinanzierten gesetzlichen Rente auch einen Beitrag am Kapitalmarkt anlegen. Schrittweise sollen nach und nach bis zu zwei Prozent des Bruttolohns in einen neuen Staatsfonds fließen.
Damit würde sich das deutsche Rentensystem vom reinen Umlageverfahren in der Rentenversicherung lösen und bei der gesetzlichen Altersvorsorge mehr Chancen auf Kapitalmarktrendite zulassen.
Von diesem Schritt profitieren generell alle Beitragszahler, am stärksten aber sicher die jüngeren Generationen. Denn bei ihnen hat der Zinseszinseffekt mehr Zeit, sich zu entfalten. Ihr Kapitalstock dürfte bis zur Rente dann deutlich größer sein.
Um der Altersarmut entgegenzuwirken, schlägt die Kommission außerdem einen Freibetrag beim sogenannten Grundsicherungsbezug vor. Bisher werden Renten in vollem Umfang auf die staatliche Unterstützung angerechnet. Wer kleinere Beiträge ins System eingezahlt hat, später aber in die Grundsicherung fällt, bekommt also bisher genauso viel heraus wie jemand, der das nicht getan hat. Das soll sich ändern.
Und dann will die Kommission auch noch einige Berufsgruppen neu ins gesetzliche Rentensystem aufnehmen. So müssen neue Selbstständige teilnehmen, wenn sie keine eigenen Versorgungswerke haben. Das kann durchaus etwas Positives sein: Schließlich schafft eine gesetzliche Rentenversicherung mehr Sicherheit für Selbstständige im Alter.
Die Verlierer: Zurückstecken in der Übergangsphase
Man muss der Rentenkommission zugutehalten, dass es bei den Vorschlägen keine klare Verlierergruppe gibt. Vielmehr müssen alle ein wenig zurückstecken. Menschen kurz vor der Rente müssen dazu vermutlich länger arbeiten: Zum einen soll das Renteneintrittsalter künftig im Verhältnis zur Lebenserwartung steigen, zum anderen könnte die Grenze für Altersteilzeit von 55 auf 58 Jahre steigen. Und die abschlagsfreie Frührente nach 45 Berufsjahren soll ganz wegfallen.
Besonders spannend wird hier, wie die Übergangsregeln aussehen. Wer darf noch früher in Rente und wer nicht? Zwischengenerationen wären besonders dann im Nachteil, wenn sie einerseits nicht mehr in die Übergangsregelungen für frühere Renten fallen, andererseits aber auch nicht so stark von Neuerungen wie der kapitalgedeckten Zusatzrente profitieren können. So warnte jüngst der Wirtschaftsweise Achim Truger im Handelsblatt, im ersten Moment verursache die kapitalgedeckte Rente höhere Kosten und die Beitragszahler würden in einer Übergangsphase doppelt belastet, weil sie wie bisher ins Umlageverfahren der aktuellen Renten einzahlten und zusätzlich Beiträge für den Kapitalstock entrichten müssten. Das könnte laut Truger Konsum kosten und damit das Wirtschaftswachstum „spürbar dämpfen“.
Auch jüngere Generationen könnten das Nachsehen haben, finden andere Ökonomen. Nicht nur steigt das Renteneintrittsalter für sie. Sie müssen außerdem auch weiterhin die hohen Kosten des bestehenden Systems tragen, sagt beispielsweise Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung. Er erwartet nicht, dass die Pläne die Rente langfristig stabilisieren könnten, erklärte er gegenüber dem MDR. Auch Altersarmut - vor allem bei Frauen - und die Belastung junger Generationen blieben ungelöst, schrieb Fratzscher kürzlich auch in einem Gastbeitrag in der ZEIT.
Jetzt kommt es auf die Gesetze an - und die private Vorsorge
Nun bleibt abzuwarten, welche Gesetze den Reformvorschlägen folgen. Kanzler Friedrich Merz hatte zuletzt angekündigt, die Vorschläge in vollem Umfang bis zum Jahresende beschließen zu wollen. Alle Probleme der Altersvorsorge sind damit indes sicher nicht gelöst. Umso wichtiger erscheint, dass zum Jahresanfang 2027 auch das Altersvorsorgedepot startet, das die private Vorsorge staatlich stärker fördert denn je. Private Vorsorge bleibt schließlich ein elementarer Baustein für ein Zusatzeinkommen im Alter.









































