Am Wochenende kellnern, Zeitungen austragen oder beim Bäcker Brötchen verkaufen. Solche typischen Minijobs gibt es wie Sand am Meer. Laut Minijobzentrale arbeiten 6,8 Millionen Menschen in Deutschland als Minijobber, das ist fast jeder achte Erwerbstätige. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Die geringfügig Beschäftigten zahlen so gut wie keine Steuern und Sozialabgaben. Wenn sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, bekommen sie den Lohn fast ohne Abzüge ausgezahlt. Auch die Arbeitgeber profitieren davon: Statt individuell die Lohnsteuer für jede Aushilfe oder Saisonkraft berechnen zu müssen, können sie einfach eine Pauschale abziehen.
Damit könnte schon bald Schluss sein. Die Rentenkommission will die Sonderstellung von Minijobs im Sozialversicherungsrecht nämlich - mit Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler - abschaffen. Damit will sie vor allem ein Problem angehen: die Altersarmut. Gerade Frauen und Ausländer haben im Alter nämlich oft zu wenig Geld zum Leben, zeigen Statistiken. Und beide sind bei Minijobs überproportional stark vertreten.
Zu den Besonderheiten bei Minijobs gehört die Regelung, dass sich die Beschäftigten von der Rentenversicherung befreien lassen können - und genau das tun auch vier von fünf Minijobbern. So bleibt ihnen mehr Netto vom Brutto, sie gewinnen aber auch keine Rentenpunkte hinzu. Mehr noch: Womöglich riskieren sie sogar ihren kompletten Anspruch auf eine gesetzliche Rente. Dafür müssen sie nämlich mindestens fünf Beitragsjahre vorweisen. Dazu können neben Kindererziehungs- und Pflegezeiten auch Minijobs zählen - aber nur, wenn in dieser Zeit auch (kleine) Beiträge in die Rentenkasse geflossen sind. Wer darauf verzichtet und lang in Minijobs verharrt, hat am Lebensende dann womöglich bloß vier Rentenjahre zusammen - und bekommt gar keine Rente ausgezahlt.
Die individuelle Rechnung
Aktuell können Minijobber bis zu 603 Euro fast ohne Steuern und Abzüge verdienen oder zuverdienen. Setzen sich die Rentenreformer durch, bleibt auch Kleinstverdienern weniger Netto. Wie viel genau, das hängt davon ab, ob Minijobber demnächst volle Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssten oder nur den Rentenbeitrag. Und auch die Steuerfreiheit soll weichen. Für alleinstehende reine Minijobber änderte eine solche Steuerpflicht wenig, denn ihr Jahresverdienst liegt ohnehin unter dem Grundfreibetrag der Einkommensteuer. Rund die Hälfte der Minijobber hat aber noch eine andere andere Beschäftigung. Sie müssten Einkünfte aus dem Zusatz-Minijob dann künftig genauso versteuern wie den Haupterwerb.
Profitieren dürften am Ende vor allem die, die sich durch Pflichtbeiträge überhaupt erst für eine gesetzliche Rente qualifizieren. Für alle anderen ist die Änderung vermutlich rein finanziell eher von Nachteil: Ein Minijob mit 603 Euro bringt pro Jahr nämlich gerade mal 0,14 Entgeltpunkte, das macht um die sechs Euro zusätzliche Monatsrente; und das bei spürbar höheren Abzügen. Wer keine fünf Beitragsjahre erreicht, zahlt nur ein und bekommt gar nichts raus.
Die gesellschaftspolitische Debatte
Ein Ende der Minijobs würde auch Arbeitgeber stärker belasten. CSU-Chef Markus Söder sieht klassische Minijob-Branchen wie Gastronomie, Einzelhandel und Landwirtschaft gar in Gefahr, fordert ihren Erhalt und alternative Lösungen gegen Altersarmut. Auch Holger Schäfer vom arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft warnte kürzlich beim WDR vor verschärftem Personalmangel: „Man muss schon davon ausgehen, dass Betriebe, die solche Jobs anbieten, womöglich weniger Leute finden, die bereit sind, das trotz höherer Abgaben zu machen“, argumentiert Schäfer.
Der Rentenexperte Martin Werding, der zu den fünf Wirtschaftsweisen zählt und die Reformvorschläge der Rentenkommission unterstützt, hält dagegen: Für Unternehmen würde die Abschaffung keine Belastung bedeuten. Er spekuliert darauf, dass die Arbeitsstunden sogar steigen könnten, wenn die Grenze wegfällt. Der Grund: „Bei gegebenem Stundenlohn dehnen viele Minijobber ihre Beschäftigung nicht weiter aus, wenn sie diese Grenze erreichen, obwohl ihre Situation – etwa weil ältere Kinder weniger Betreuung brauchen – das zulassen würde“, sagte er dem Handelsblatt. Anders gesagt: Die aktuellen Privilegien bremsen reguläre Beschäftigung aus.
Peter Haan, Professor für empirische Wirtschaftsforschung an der FU Berlin, sieht einen besonderen Vorteil in einem Wegfall der Steuerfreiheit. Ohne Steuerfreiheit müssten Verheiratete nämlich ihren Minijob-Verdienst zum Steuersatz des Hauptverdieners versteuern. „Wenn man diese Privilegien für Minijobs wegnähme, würde das einen sehr starken Anreiz schaffen, in reguläre Beschäftigung zu gehen und mehr Stunden zu arbeiten“, argumentierte er gegenüber dem Stern.
Bis Jahresende sollte es Klarheit in Sachen Minijobs geben. Kanzler Friedrich Merz von der CDU will die Vorschläge der Rentenkommission noch in diesem Jahr umsetzen. Markus Söder von der Schwesterpartei CSU will die Minijobs in jedem Fall erhalten. Wer sich durchsetzt, ist derzeit noch völlig offen.










































