Wenn es politisch um die Rentenlücke in Deutschland geht, wird der Ton schnell dramatisch – und die Faktenlage schwammig. Was genau das eigentlich sein soll, darauf gibt es nämlich keine klare Antwort, wie ein Blick in das Gutachten der Alterssicherungskommission zeigt, der seit Juni bei der Bundesregierung liegt und für Debatten sorgt:
„Konkrete Zielgrößen für ein Gesamtversorgungsniveau sind weder normativ begründbar noch rechtlich fixiert.“
Anders gesagt: Unter Rentenlücke versteht jeder, was er will. Als Alternative empfehlen die 13 Verfasser der Analyse, die Regierung möge sich um eine „lebensstandardsichernde Alterssicherung“ bemühen. Konkrete Zielvorgabe könnte demnach das Streben nach einer „Nettoersatzquote“ von 70 Prozent sein. Dieses Ziel könnte dann so etwas sein wie ein politisch sauber definierter Lückenschluss.
Nettoersatzquote statt Sicherungsniveau: Mehr Klarheit wagen
Der Blick auf eine Nettoersatzquote könnte tatsächlich die Debatte um die Leistungsfähigkeit des Rentensystems in Deutschland versachlichen. Denn bisher streiten Rentenpolitiker meist um etwas anders: das sogenannte Renten- oder auch Sicherungsniveau. Diese hochabstrakte Zahl steht für die Rente eines Versicherten, der 45 Jahrelang durchgängig Durchschnittsverdiener war – und zwar im Verhältnis zu seinem letzten Lohn vor der Rente.
Ursprünglich war das Rentenniveau grob gesagt das Ergebnis eines Kassensturzes von Einnahmen und Ausgaben in die Rentenversicherung. Im Jahr 2018 und 2025 wurde gesetzlich dann aber festgelegt, dass dieses Rentenniveau auf mindestens 48 Prozent zu halten sei – ganz egal, was der Kassensturz ergibt. Genau dort steht es inzwischen und wird es nach geltendem Recht bis zum Jahr 2031 auch bleiben.
Danach dürfte das Rentenniveau nach Modellrechnungen der Deutschen Rentenversicherung unter dem geltenden Recht bis zum Jahr 2040 auf 46,4 Prozent sinken, und dann bis 2050 auf 46,1 Prozent. Zugleich würde der Beitragssatz bis dahin auf 21,4 Prozent steigen. Er liegt derzeit bei 18,6 Prozent. Kurzum: Es gäbe höhere Kosten und geringere Leistungen.
Kalkulation nach Steuern über alle Säulen hinweg
Die Alterssicherungskommission rät, nach dem Jahr 2031 nicht mehr auf das Rentenniveau allein zu schauen, sondern eben auf die neue Nettoersatzquote. Die nimmt zwei fundamentale Faktoren in den Blick, für die das Rentenniveau blind ist:
- Erstens ist das Sicherungsniveau eine Kennziffer vor Steuern und weist nicht das Nettoeinkommen im Ruhestand gegenüber dem letzten Gehalt aus. Das ist für Ruheständler aber viel relevanter. Und weil die Steuern im Alter meist niedriger sind als im Berufsleben, liegt es auch deutlich höher als 48 Prozent.
- Zweitens geht es der Kommission darum, in die Nettoersatzquote auch die betriebliche Altersvorsoge und das private Sparen einzurechnen, also das Gesamtversorgungsniveau über alle Vorsorgesäulen hinweg.
Dazu fehlen bisher valide Daten – und solange bleibt die Rentenlücke vor allem eines: Ansichtssache.











































