Die Reform der Riester-Rente in Richtung des Altersvorsorgedepots ist grundsätzlich beschlossen, das Gesetzgebungsverfahren aber noch nicht abgeschlossen. Kritiker sehen darin offenbar die Chance, Details noch in ihrem Sinne anzupassen. Dazu gehört unter anderem das sogenannte Zillmer-Verbot. Im aktuellen Gesetzesentwurf steht nämlich, dass Vermittler der neuen Produkte ihre Vergütung über die gesamte Vertragslaufzeit strecken müssen. Branchenvertreter würden lieber die komplette Abschlussprovision in den ersten Jahren kassieren, also von den Sparraten abziehen. Das heißt im Fachjargon Zillmerung.
Das Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (Ifa), ein Verband der deutschen Versicherungsmathematiker, plädiert nun in einem Gutachten dafür, die Zillmerung doch zuzulassen, weil eine Beratung, die nur in winzigen monatlichen Häppchen vergütet wird, nicht attraktiv sei. Zugleich könne man aber rund 40 Prozent der Deutschen nur mit qualifizierter Beratung erreichen, weil ihnen selbst das nötige Finanzwissen fehle.
So könnte das Gesetz verhindern, dass sich das Altersvorsorgedepot schnell verbreitert. Ausgerechnet die Menschen, die neben staatlicher Unterstützung auch eine Beratung am dringendsten benötigten, gingen dann womögich leer aus. Bei der Riester-Rente sei die Lage ähnlich gewesen, argumentieren die Gutachter. Das Produkt habe sich damals erst schneller verbreitet, nachdem der Gesetzgeber zugelassen hatte, die Abschlussprovision auf die ersten fünf Vertragsjahre zu verteilen.
Über das Papier berichtet unter anderem das Fachmagazin Procontra. Darin heißt es auch: Für das vom Gesetzgeber erdachte sogenannte Standardprodukt könnte das Zillmer-Verbot nicht schaden. Denn das sei auch ohne aufwändige Beratung leicht zu verstehen.